Lichtenau – Verdächtiges Ansprechen eines Kindes

Am Montag und am Mittwoch soll ein bis dahin unbekannter Mann einen Jungen in zwei Fällen angesprochen haben. Nach einer Mitteilung an die Polizei stellte sich der Sachverhalt so dar, dass der Mann das Kind offenbar am Montag gegen 17 Uhr in der Hauptstraße ansprach und nach persönlichen Daten fragte. Eine Zeugin soll dabei auf die Situation aufmerksam geworden und dem Jungen zu Hilfe gekommen sein. Zu einem erneuten Aufeinandertreffen soll es am Mittwoch gekommen sein, als der selbe Junge einen Bus nach Hause nehmen wollte und sich der Mann zu ihm setzte. Nach einem Halt konnte das Kind das Weite suchen. Aufgrund eines gefertigten Lichtbildes gelang die Identifizierung des Mannes. Beamte des Polizeipostens Lichtenau führten in der Folge eine Gefährderansprache bei dem 29-Jährigen durch. Polizeiliche Empfehlungen zum Schutz von Kindern: - Erlauben Sie Ihrem Kind ausdrücklich, dass es "Nein" sagen darf, wenn ihm etwas "komisch" vorkommt, es sich unwohl fühlt oder es sich in Gefahr wähnt. Kinder müssen lernen, ihren Gefühlen vertrauen zu können. - Nehmen Sie sich Zeit, mit Ihrem Kind über seinen Tagesablauf, über seine Sorgen und Nöte zu sprechen. Täter bereiten ihre Taten oftmals vor und eine kleine Beobachtung Ihres Kindes oder ein "komisches" Gefühl könnten wichtig sein, um Vorbereitungen zu erkennen und Weiteres abzuwehren. - Sie sollten wissen, wo und mit wem Ihr Kind die Freizeit verbringt. - Üben Sie mit Ihrem Kind in kleinen Rollenspielen, wie es sich verhalten kann. Es sind "Was-tue-ich-wenn"-Spiele: z.B. weglaufen, andere Erwachsene ansprechen, um Hilfe bitten oder auch laut um Hilfe schreien. - Kennt Ihr Kind den Polizeiruf 110? - Warnen Sie nicht vor Fremden, sondern vor Taten. Kinder wissen mit dem Begriff "fremd" oftmals nichts anzufangen. Für Kinder ist schon derjenige nicht mehr fremd, der es mit dem Namen anspricht - Legen Sie mit Ihrem Kind Wege und Orte fest, an denen es sich aufhalten darf. Zeigen Sie wo `Rettungsinseln` (Geschäfte und öffentliche Einrichtungen) zu finden sind. - Lassen Sie Ihr Kind nach Möglichkeit in Gruppen mit anderen Kindern zur Schule gehen oder draußen spielen. - Legen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind fest, wer es von der Schule oder vom Kindergarten abholen darf und mit wem es mitgehen darf. Das sollten nur maximal drei bis vier vertraute Personen sein. - Üben Sie mit Ihrem Kind, Abstand zu Fahrzeugen zu halten, wenn es z.B. nach dem Weg gefragt wird.Verhaltenstipps wenn Ihr Kind von einem Vorfall berichtet, bei dem es von einer fremden Person angesprochen und sogar bedrängt wurde: - Bemühen Sie sich, Ruhe zu bewahren. - Hören Sie der Schilderung Ihres Kindes aufmerksam zu, ohne "nachzubohren". Legen Sie ihm keine Antworten in den Mund. - Geben Sie dem Kind die Bestätigung, dass es richtig war, sich Ihnen anzuvertrauen und glauben Sie Ihrem Kind. - Machen Sie keine Vorhaltungen (...aber ich habe Dir doch hundert Mal gesagt, dass Du das nicht machen sollst ...). - ständigen Sie in Akutsituationen sofort über Notruf 110 die Polizei, auch wenn der Vorfall schon einige Stunden zurück liegt. - Informieren Sie den örtlichen Kindergarten bzw. die Schule, von dort kann gegebenenfalls ein entsprechender Elternbrief verfasst werden und die Aufarbeitung im Unterricht erfolgen - Vermeiden Sie Gerüchte und beugen Sie einer Hysterie vor. Das gilt insbesondere für die Verbreitung über Soziale Medien./rs Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Offenburg Telefon: 0781 - 211211 E-Mail: offenburg.pp.sts.oe@polizei.bwl.de