Niederbayern: „Movie Money“ bei Kontrollen sichergestellt

PASSAU, BAB A3. Am Freitag (10.04.2026) sowie am Samstag (11.04.2026) wurde im Rahmen von Verkehrskontrollen im Bereich der A3 durch Schleierfahnder der Grenzpolizeiinspektion Passau sogenanntes „Movie Money“ sichergestellt. Am Freitag gegen 15:00 Uhr wurde ein Pkw kontrolliert, welcher mit einem 39-jährigen ukrainischen Fahrer besetzt war. Bei der Überprüfung wurden insgesamt 17 Geldscheine zu je 100 US-Dollar aufgefunden. Im Zuge der weiteren Abklärung stellte sich heraus, dass es sich hierbei um sogenanntes „Movie Money“ handelt. Am Samstag gegen 13:45 Uhr kontrollierten Schleierfahnder an der Anschlussstelle Passau-Süd einen Mercedes mit einem 33-jährigen rumänischen Fahrer. Im Rahmen der Kontrolle wurden insgesamt 100 Banknoten zu je 500 Euro aufgefunden, bei denen es sich ebenfalls um sogenanntes „Movie Money“ handelt. Die Geldscheine wurden in beiden Fällen sichergestellt. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden die beiden Männer jeweils entlassen. Die weiteren Ermittlungen wegen des Anfangsverdachts der Geldfälschung werden durch das Fachkommissariat der Kriminalpolizeiinspektion Passau unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Passau geführt. Was ist „Prop Copy“ / „Movie Money“? Bei den sichergestellten Geldscheinen handelt es sich um sogenanntes „Prop Copy“ beziehungsweise „Movie Money“. Dabei handelt es sich um Nachbildungen von Banknoten, die in der Regel für Film-, Fernseh- oder Theaterproduktionen hergestellt werden. Diese Scheine verfügen üblicherweise nicht über die typischen Sicherheitsmerkmale echter Banknoten und können daher meist bereits durch die einfache Prüfmethode „Fühlen – Sehen – Kippen“ als unecht erkannt werden. Darüber hinaus finden sie gelegentlich auch Verwendung bei Verkleidungen, etwa zur Faschingszeit. Ein Großteil dieser Nachbildungen wird dennoch als grundsätzlich mit echtem Geld verwechselbar eingestuft. Es handelt sich um Reproduktionen realer Banknoten, die durch zusätzliche Aufdrucke oder gestalterische Veränderungen ergänzt sind. Als Falschgeld gelten solche Banknoten dann, wenn die Verwechslungsgefahr mit echten Zahlungsmitteln besteht und sie tatsächlich in den Zahlungsverkehr eingebracht werden oder dies beabsichtigt ist. Präventionstipps zum Erkennen von Falschgeld Die Polizei rät, Banknoten insbesondere bei ungewöhnlichen Situationen oder bei größeren Bargeldbeträgen stets aufmerksam zu prüfen. Nutzen Sie dabei die einfache Methode „Fühlen – Sehen – Kippen“ und achten Sie auf typische Sicherheitsmerkmale. Seien Sie besonders wachsam, wenn Ihnen Geldscheine mit auffälligen Aufdrucken, ungewohnter Papierbeschaffenheit oder unscharfem Druck übergeben werden. Nehmen Sie im Zweifel keine verdächtigen Banknoten an und verständigen Sie die Polizei. Sollten Sie im Nachhinein feststellen, dass Sie falsches Geld erhalten haben, geben Sie dieses nicht weiter, sondern melden Sie den Vorfall umgehend. Medienkontakt: Polizeipräsidium Niederbayern, PKin Gibis, Tel.: 09421/ 868-1015 Veröffentlicht: 13.04.2026, 15:30 Uhr