Bühl – Restaurantbesuch mit Folgen

Nach dem Genuss eines Zwei-Gang-Menüs mit einem Getränk verließ ein polizeibekannter 53 Jahre alter Mann am Sonntagabend ein Restaurant in der Bühlertalstraße, ohne die Zeche zu bezahlen. Ein Mitarbeiter verfolgte daraufhin den Mann bis zum Stadtpark und brachte ihn zum Restaurant zurück. Eine inzwischen alarmierte Streifenwagenbesatzung des Polizeireviers Bühl konnte bei dem Zechpreller in dessen mitgeführten Rucksack neben anderen Gegenständen einen Schreckschuss Revolver und einen Teleskopschlagstock auffinden. Da der 53-Jährige nicht im Besitz eines sogenannten "kleinen Waffenscheins" ist, lag ein Verstoß gegen das Waffengesetz vor. Es wurde weiterhin festgesellt, dass gegen den Mann ein Haftbefehl wegen Betrugs des Amtsgericht Waldshut-Tiengen vorliegt und er deshalb vorläufig festgenommen wurde. Nach polizeilichen Ermittlungen steht der 53-Jährige außerdem im dringenden Tatverdacht, in der Zeit von Dienstagmorgen bis Sonntagnachmittag versucht zu haben, einen Wohnungseinbruchsdiebstahl in Ottenhöfen zu begehen. Aufgrund des bestehenden Haftbefehls verbrachte der Tatverdächtige eine Nacht in polizeilichem Gewahrsam und wird am Montag einem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht in Baden-Baden vorgeführt. /vo Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Offenburg Telefon: 0781 - 211211 E-Mail: offenburg.pp.sts.oe@polizei.bwl.de