Lörrach: Seniorin wird beim Einkaufen Geldbörse aus Handtasche entwendet
Lörrach: Seniorin wird beim Einkaufen Geldbörse aus Handtasche
entwendet
Beim Einkaufen in einem Lebensmittelgeschäft am Bahnhofsplatz wurde
am Dienstag, 21.04.2026, gegen 15.30 Uhr, einer 87-jährigen Frau ihre
Geldbörse aus ihrer Handtasche entwendet. Die Handtasche lag in einem
Korb, welcher während des Bezahlvorganges an der Kasse auf dem
Rollator abgestellt war.
In der Geldbörse befanden sich Bargeld, Identitätsdokumente sowie
eine Bankkarte. Minuten nach dieser Tat wurde von der Täterschaft an
einem Geldautomaten in der Wallbrunnstraße mit der entwendeten
Bankkarte bereits Bargeld abgehoben.
Hier noch wichtige Präventionstipps:
- Achten Sie auf ausreichenden Abstand zu fremden Personen.
- Nehmen Sie nur so viel Bargeld und Zahlungskarten mit wie nötig.
- Tragen Sie Bargeld und Zahlungskarten in verschiedenen,
verschlossenen Innentaschen Ihrer Kleidung möglichst nah am Körper.
- Bewahren Sie Kredit- und Bankkarten und PIN getrennt voneinander
auf und lernen Sie die PIN auswendig.
- Tragen Sie die Tasche mit der Verschlussseite zum Körper.
- Lassen Sie Taschen und Wertgegenstände (Handy/ Laptop) niemals
unbeaufsichtigt.
- Achten Sie vor allem im Gedränge besonders auf Ihre Wertsachen und
Taschen.
Was TUN, wenn es dennoch passiert ist?
- Ist Ihnen Ihre Zahlungskarte abhandengekommen, lassen Sie diese
sofort sperren (Sperr-Notruf 116 116). Beachten Sie, dass Sie Ihre
Karte(n) nur dann über den Notruf sperren lassen können, sofern sich
Ihre Bank dem Notruf angeschlossen hat. Ansonsten wenden Sie sich
direkt an Ihr Kreditinstitut.
- Damit Ihre Debitkarte auch für das elektronische
Lastschriftverfahren (SEPA Lastschrift) gesperrt werden kann, für das
nur eine Unterschrift und keine PIN benötigt wird, müssen Sie den
Verlust der Polizei melden. Nur dort kann eine so genannte
freiwillige KUNO-Sperrung bei den Handelsunternehmen veranlasst
werden. Erst dann wird die Karte beim Bezahlen in Geschäften auch im
Lastschriftverfahren abgelehnt.
- Ist das Mobiltelefon abhandengekommen, sperren Sie die SIM-Karte
und das Telefon. Wird das Telefon als Zugang zu passwortgeschützten
Diensten (z.B. Paypal, E-Mail-Account, etc.) oder zu sozialen
Netzwerken verwendet, ändern Sie die Passwörter.
- Melden Sie gestohlene Ausweise bei den örtlich zuständigen,
ausstellenden Behörden. Bei Personalausweisen mit aktiver
Online-Ausweisfunktion muss diese so schnell wie möglich gesperrt
werden.Medienrückfragen bitte an:
Thomas Batzel
Polizeipräsidium Freiburg
Pressestelle
Telefon: 07621 / 176-351
freiburg.pressestelle@polizei.bwl.de
- Außerhalb der Bürozeiten -
E-Mail: freiburg.pp@polizei.bwl.de