Lörrach: Seniorin wird beim Einkaufen Geldbörse aus Handtasche entwendet

Lörrach: Seniorin wird beim Einkaufen Geldbörse aus Handtasche entwendet Beim Einkaufen in einem Lebensmittelgeschäft am Bahnhofsplatz wurde am Dienstag, 21.04.2026, gegen 15.30 Uhr, einer 87-jährigen Frau ihre Geldbörse aus ihrer Handtasche entwendet. Die Handtasche lag in einem Korb, welcher während des Bezahlvorganges an der Kasse auf dem Rollator abgestellt war. In der Geldbörse befanden sich Bargeld, Identitätsdokumente sowie eine Bankkarte. Minuten nach dieser Tat wurde von der Täterschaft an einem Geldautomaten in der Wallbrunnstraße mit der entwendeten Bankkarte bereits Bargeld abgehoben. Hier noch wichtige Präventionstipps: - Achten Sie auf ausreichenden Abstand zu fremden Personen. - Nehmen Sie nur so viel Bargeld und Zahlungskarten mit wie nötig. - Tragen Sie Bargeld und Zahlungskarten in verschiedenen, verschlossenen Innentaschen Ihrer Kleidung möglichst nah am Körper. - Bewahren Sie Kredit- und Bankkarten und PIN getrennt voneinander auf und lernen Sie die PIN auswendig. - Tragen Sie die Tasche mit der Verschlussseite zum Körper. - Lassen Sie Taschen und Wertgegenstände (Handy/ Laptop) niemals unbeaufsichtigt. - Achten Sie vor allem im Gedränge besonders auf Ihre Wertsachen und Taschen. Was TUN, wenn es dennoch passiert ist? - Ist Ihnen Ihre Zahlungskarte abhandengekommen, lassen Sie diese sofort sperren (Sperr-Notruf 116 116). Beachten Sie, dass Sie Ihre Karte(n) nur dann über den Notruf sperren lassen können, sofern sich Ihre Bank dem Notruf angeschlossen hat. Ansonsten wenden Sie sich direkt an Ihr Kreditinstitut. - Damit Ihre Debitkarte auch für das elektronische Lastschriftverfahren (SEPA Lastschrift) gesperrt werden kann, für das nur eine Unterschrift und keine PIN benötigt wird, müssen Sie den Verlust der Polizei melden. Nur dort kann eine so genannte freiwillige KUNO-Sperrung bei den Handelsunternehmen veranlasst werden. Erst dann wird die Karte beim Bezahlen in Geschäften auch im Lastschriftverfahren abgelehnt. - Ist das Mobiltelefon abhandengekommen, sperren Sie die SIM-Karte und das Telefon. Wird das Telefon als Zugang zu passwortgeschützten Diensten (z.B. Paypal, E-Mail-Account, etc.) oder zu sozialen Netzwerken verwendet, ändern Sie die Passwörter. - Melden Sie gestohlene Ausweise bei den örtlich zuständigen, ausstellenden Behörden. Bei Personalausweisen mit aktiver Online-Ausweisfunktion muss diese so schnell wie möglich gesperrt werden.Medienrückfragen bitte an: Thomas Batzel Polizeipräsidium Freiburg Pressestelle Telefon: 07621 / 176-351 freiburg.pressestelle@polizei.bwl.de - Außerhalb der Bürozeiten - E-Mail: freiburg.pp@polizei.bwl.de