Weil am Rhein: Mann mit Schreckschusspistole in Bar – zu Geldstrafe verurteilt
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Lörrach und des
Polizeipräsidiums Freiburg
Am Sonntag, den 19.04.2026, hielt sich ein 61-jähriger Mann, welcher
eine Schreckschusspistole mit sich führte, in einer Bar in Weil am
Rhein-Friedlingen auf. Er wurde von der Polizei vorläufig
festgenommen und die Waffe beschlagnahmt. Da der 61-Jährige keinen
festen Wohnsitz in Deutschland angeben konnte, wurde die vorläufige
Festnahme bis zum Folgetag angeordnet. Der Mann wurde daraufhin am
Montag, den 20.04.2026 auf Antrag der Staatsanwaltschaft Lörrach im
Rahmen eines beschleunigten Verfahrens durch das Amtsgericht Lörrach
wegen des unerlaubten Führens einer Schusswaffe zu einer Geldstrafe
in Höhe von 40 Tagessätzen zu je 15 EUR verurteilt. Die Waffe wurde
durch das Gericht eingezogen.
Das beschleunigte Verfahren ist in den §§ 417 ff. der
Strafprozessordnung geregelt. Bei einfach gelagerten Sachverhalten
können Straftaten, bei denen nicht mehr als ein Jahr Freiheitsstrafe
in Betracht kommt, in diesem beschleunigten Verfahren verhandelt
werden. Das beschleunigte Verfahren bietet gegenüber dem normalen
Strafverfahren einen vereinfachten Verfahrensgang.
Hierdurch ist es möglich, in wesentlich kürzerer Zeit zu einem Urteil
zu kommen.
Insbesondere bei Personen ohne festen Wohnsitz im Inland soll die
Durchführung des beschleunigten Verfahrens zu einer effektiven
Strafverfolgung beitragen. Medienrückfragen bitte an:
Thomas Batzel
Polizeipräsidium Freiburg
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