Bekämpfung der Geldwäsche durch Ermittlungseinheit der Generalstaatsanwaltschaft und Landeskriminalamt
Gemeinsame Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft und des Landeskriminalamts Schleswig-Holstein
Auf Veranlassung der bei der Generalstaatsanwaltschaft in Schleswig eingerichteten Koordinierungs-und Ermittlungseinheit zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (KEOK) vollstrecken Ermittlerinnen und Ermittler des Landeskriminalamts Schleswig-Holstein sowie weitere Kräfte der Landespolizei seit den Morgenstunden Durchsuchungsbeschlüsse in Kiel, Flensburg und Harrislee. Die Maßnahmen stehen im Zusammenhang mit umfangreichen Ermittlungen wegen des Verdachts der Geldwäsche.Für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.
Den aktuellen Ermittlungen liegen unter anderem Erkenntnisse aus Maßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Glücksspiels zugrunde. Bereits im Dezember 2023 sowie im Dezember 2024 waren in diesem Zusammenhang Durchsuchungen in Kiel-Gaarden durchgeführt worden. Nach dem derzeitigen Stand besteht der Verdacht, dass Personen, die nach Einschätzung der Ermittlungsbehörden dem Bereich der organisierten Kriminalität zuzurechnen sind, erhebliche Einnahmen aus Straftaten verschleiert und in den legalen Wirtschaftskreislauf eingeschleust haben.
Nach bisherigen Erkenntnissen sollen hierfür insbesondere über Strohleute Immobilien in Kiel und Flensburg erworben worden sein. Zur Finanzierung der Kaufpreise sollen Gelder eingesetzt worden sein, die mutmaßlich aus Straftaten stammen, wie zum Beispiel der gewerbsmäßigen Veranstaltung unerlaubten Glücksspiels. Im Fokus der Ermittlungen stehen insbesondere auch Personen aus dem Umfeld einer Rockergruppierung.
Das Amtsgericht Flensburg hat auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Durchsuchungsbeschlüsse für insgesamt 14 Objekte in Kiel, Flensburg und Harrislee erlassen. Ziel der Maßnahmen ist insbesondere die Sicherstellung weiterer Beweismittel zur Aufklärung der Geldflüsse, der Finanzierungsstrukturen sowie der Tatbeteiligten. Zugleich wurden Maßnahmen zur vorläufigen Sicherung mutmaßlich inkriminierter Vermögenswerte zu Gunsten des Staates umgesetzt. Diese umfassen die Beschlagnahme von fünf Immobilien in Kiel und Flensburg mit einem Schätzwert von insgesamt rund 2,6 Millionen Euro sowie die Vollstreckung von Vermögensarresten in Höhe von rund 540.000 Euro.
Zum rechtlichen Hintergrund:
Strafverfolgungsbehörden klären nicht nur Straftaten auf. Sie sorgen auch dafür, dass Täter keine finanziellen Vorteile aus ihren Taten behalten. Der Grundgedanke ist einfach: Straftaten dürfen sich nicht lohnen. Entsprechend ist das aus Straftaten Erlangte einzuziehen. Ist der konkrete Vermögensgegenstand nicht mehr vorhanden, kann ein Geldbetrag in entsprechender Höhe eingezogen werden.
Schließlich kann in bestimmten Fällen der organisierten Kriminalität im selbständigen Einziehungsverfahren Vermögen sogar dann eingezogen werden, wenn eine konkrete Straftat nicht im Einzelnen nachgewiesen werden kann, die illegale Herkunft jedoch offensichtlich ist. Damit solche Vermögenswerte bis zu einer endgültigen Entscheidung nicht beiseitegeschafft werden, können sie bereits im laufenden Verfahren vorläufig gesichert werden. Bei Immobilien geschieht dies in der Regel durch Eintragungen im Grundbuch, die einen Verkauf verhindern.
Eine endgültige Entscheidung über die Einziehung trifft das Gericht erst am Ende des Verfahrens. An dem Einsatz sind neben der Generalstaatsanwaltschaft rund 250 Polizeibeamtinnen und -beamte des Landeskriminalamts Schleswig-Holstein, der Bezirkskriminalinspektion Kiel, der Polizeidirektion Kiel, der Spezialeinheiten sowie der Einsatzhundertschaften beteiligt.
Rückfragen bitte an die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein, Leitende Oberstaatsanwältin Wiebke Hoffelner,
Telefon: 04621/86-1292
E-Mail: kontakt@gsta.landsh.de
oder
Rückfragen bitte an:
Landeskriminalamt Schleswig-Holstein
Carola Jeschke / Katharina Philipsen
Telefon: 0431/160-40130 oder -40112
E-Mail: Presse.Kiel.LKA@Polizei.LandSH.de