Sinsheim/Rhein- Betrüger erbeuten fast 40.000 Euro

Betrüger erbeuteten mit einem vorgetäuschten Lotto-Gewinn von einer Frau aus dem Raum Sinsheim fast 40.000 Euro. Wie gingen die Täter vor? Sie kontaktierten die 89-jährige Frau telefonisch und gaben an, dass sie im Lotto gewonnen hätte. Der Anrufer behauptete, dass ein "Schutzkonto" eingerichtet worden sei, da es mit dem eigentlichen Konto der Frau Probleme gäbe. Daraufhin forderten die Betrüger die Frau auf, mehrere Geldtransaktionen durchzuführen. In Summe überwies sie fast 40.000 Euro auf das Konto der Betrüger. Der Betrug fiel auf, als einem tatsächlichen Mitarbeiter des Geldinstituts die Transaktionen suspekt vorkamen und er Kontakt mit der 89-Jährigen aufnahm. Diese verständigte dann die Polizei zu kontaktieren. Die Kriminalpolizeidirektion Heidelberg hat nun die Ermittlungen aufgenommen. Weiterhin rät die Polizei: - Machen Sie sich bewusst: Wenn Sie nicht an einer Lotterie teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben! - Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn einzufordern, zahlen Sie keine Gebühren oder wählen gebührenpflichtige Sondernummern (gebührenpflichtige Sondernummern beginnen z.B. mit der Vorwahl: 0900..., 0180..., 0137...). - Machen Sie keinerlei Zusagen am Telefon. - Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: keine Telefonnummern und Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen, Kreditkartennummern oder Ähnliches. - Fragen Sie den Anrufer nach Namen, Adresse und Telefonnummer der Verantwortlichen, um welche Art von Gewinnspiel es sich handelt und was genau Sie gewonnen haben. Notieren sie sich seine Antworten. - Weisen Sie unberechtigte Geldforderungen zurück. - Sichern Sie sich ab, indem Sie einen angeblichen Vertragsabschluss widerrufen und wegen arglistiger Täuschung anfechten. Verbraucherzentralen bieten dazu Musterschreiben an. Diese gibt es in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen sowie im Internet (www.verbraucherzentrale.de). - Kontrollieren Sie mindestens einmal im Monat Ihre Kontoauszüge und Ihre Telefonrechnung. - Lassen Sie unberechtigte Abbuchungen von Ihrer Bank oder Sparkasse rückgängig machen. Abbuchungen können Sie innerhalb einer bestimmten Frist problemlos widersprechen. Wenden Sie sich zudem unverzüglich an Ihren Bankberater. - Teilen Sie Ihrem Telefonanbieter schnellstmöglich mit, welche Forderung unberechtigt ist. Dieser hat dann eventuell noch die Möglichkeit, nur den berechtigten Teil des Rechnungsbetrags einzuziehen. Ist bereits eine Abbuchung über den gesamten Betrag erfolgt, sollten Sie dieser bei Ihrem Geldinstitut widersprechen und dann nur den berechtigten Teil der Telefonrechnung begleichen. - Unberechtigte Lastschrifteinzüge können den Tatbestand des Betrugs gemäß § 263 Strafgesetzbuch erfüllen. Erstatten Sie im Zweifel Anzeige bei der Polizei.Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Mannheim Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit Stefan Wilhelm Telefon: 0621 174-1111 E-Mail: mannheim.pp.sts.oe@polizei.bwl.de