Weiterleitung einer Pressemitteilung des Landeskriminalamtes Bayern und der Staatsanwaltschaft Ingolstadt: 20.000 Euro Belohnung zur Wiederbeschaffung des Manchinger Keltengoldes
München - Vergangene Woche durchsuchte die Kunstfahndung des Bayerischen Landeskriminalamtes (BLKA) unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Ingolstadt erneut das Anwesen des noch nicht rechtskräftig zu elf Jahren Haft verurteilten mutmaßlichen Haupttäters des gestohlenen Manchinger Goldschatzes in der Nähe
von Schwerin.
Trotz umfangreicher Durchsuchungsmaßnahmen und unter Beteiligung eines internationalen Expertenteams (siehe Pressemeldung vom
04.05.2026) konnte das verschollene Keltengold nicht aufgefunden werden.
Die Sonderkommission Oppidum wird jedoch weiterhin nach den fehlenden
Goldmünzen und dem Goldgusskuchen suchen, um das historische Kulturgut wieder zurück nach Manching bringen zu können.
Hierzu haben das BLKA, die Archäologische Staatssammlung in München und der Zweckverband kelten und römer museum manching eine Belohnung in Höhe von 20.000 Euro für Hinweise ausgelobt, die zur Auffindung des noch fehlenden Goldschatzes führen.
Die Auslobung setzt sich wie folgt zusammen:
BLKA: 5.000 Euro
Archäologische Staatssammlung: 5.000 Euro
Zweckverband kelten und römer museum manching: 10.000 Euro
Die Auslobung wird nur unter Ausschluss des Rechtsweges zuerkannt und verteilt. Sie gilt ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Beamte, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört.
Ausgangssachverhalt:
Im November 2022 wurde der größte keltische Goldfund des 20. Jahrhunderts aus dem "kelten römer museum manching" gestohlen. Nach aufwändigen Ermittlungen konnten vier Täter festgenommen werden, nur ein Teil der gestohlenen Goldmünzen mit einem Gewicht von rund 500 Gramm konnte sichergestellt werden. Der größte Teil der erbeuteten Münzen und der gestohlene Goldgusskuchen konnten bislang noch nicht zurückerlangt werden.
Die mutmaßlichen Täter wurden vom Landgericht Ingolstadt zu hohen
mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Hinweise nimmt das Bayerische Landeskriminalamt unter der
Telefonnummer 089 / 1212 - 0 oder jede andere Polizeidienststelle entgegen.
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München, 18.05.2026
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