Sinsheim/Berlin: 21-Jähriger nach Festnahme in Berlin wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Computerbetruges auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg in Untersuchungshaft
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg hat das Amtsgericht Heidelberg Haftbefehl gegen einen 21-jährigen Mann erlassen. Ihm wird gewerbsmäßiger Computerbetrug vorgeworfen.
Der Tatverdächtige soll sich auf zunächst unbekannte Weise Zugang zum Online-Banking-Account eines Ehepaares aus Sinsheim und dessen Kinder verschafft haben. Am 12.05.2026 habe er sodann in insgesamt vier unberechtigten Online-Überweisungen von drei Konten der Familie insgesamt 9.500,00 EUR an unterschiedliche Goldhandelsfirmen getätigt und dort Gold bestellt.
Als Versandadresse für das bestellte Gold soll er unter Nutzung eines Pseudonyms die Anschrift eines Berliner Hotels angegeben haben.
Nach Einleitung der Ermittlungen der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg und der Staatsanwaltschaft Heidelberg konnte der Tatverdächtige am 20.05.2025 bei der Abholung einer fingierten Goldlieferung durch Beamte des Landeskriminalamts Berlin an der Lieferadresse in Berlin vorläufig festgenommen werden.
Noch am 20.05.2026 erließ die Ermittlungsrichterin am Amtsgericht Heidelberg Haftbefehl gegen den Tatverdächtigen.
Der Haftbefehl wurde vom Amtsgericht Tiergarten, dem der Tatverdächtige am 21.05.2026 vorgeführt wurde, eröffnet und in Vollzug gesetzt.
Der Tatverdächtige wurde im Anschluss in die Justizvollzugsanstalt Moabit eingeliefert.
Die Ermittlungen der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg des Polizeipräsidiums Mannheim und der Staatsanwaltschaft Heidelberg dauern an.
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