Mannheim: 29-Jähriger wegen des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Untersuchungshaft
Ein 29-Jähriger steht im dringenden Verdacht mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Handel betrieben zu haben.
Der 29-Jährige wurde am Donnerstag am Stengelhofweier in Mannheim an einer Parkbank durch die Beamtinnen und Beamten des Polizeirevier Mannheim-Neckarau einer Personenkontrolle unterzogen. Hintergrund der Maßnahme war, dass der Mann in einer Konsumverbotszone Betäubungsmittel konsumiert hatte.
Er führte knapp 20 Gramm Marihuana, welches er gewinnbringend veräußern wollte, sowie einen hohen zweistelligen Bargeldbetrag mit sich. Bei der anschließenden Durchsuchung seiner Wohnung konnten weiteres Marihuana, zwei Mobiltelefone, eine Machete sowie ein dreistelliger Bargeldbetrag aufgefunden werden. Insgesamt wurden 1,5 kg des Rauschgifts sichergestellt.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim wurde durch das Amtsgericht Mannheim ein Haftbefehl gegen den tatverdächtigen 29-Jährigen wegen des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge erlassen. Er wurde am Freitag, dem 22.05.2026, dem Haft- und Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Mannheim vorgeführt. Nach der Eröffnung des Haftbefehls wurde er in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mannheim und der Ermittlungsgruppe Rauschgift dauern an.
Die Kontrollmaßnahmen tragen dazu bei, dem Mitführen verbotswidriger Gegenstände in Verbotszonen gezielt entgegenzuwirken und das Einhalten der Vorschriften regelmäßig zu überwachen.
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