Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heilbronn und des Polizeipräsidiums Aalen

Schwäbisch Hall: Festnahme nach betrügerischem Anruf in Schwäbisch Hall Am 14.04.2026 meldete sich bei einem 91-Jährigen im Landkreis Schwäbisch Hall ein falscher Polizeibeamter. In bekannter Manier wurde er über eine angebliche Einbrecherbande in seiner Nachbarschaft informiert. Der Geschädigte erkannte den Betrugsversuch, suggerierte der Täterschaft jedoch, dass er eine größere Menge Gold besitze und diese den vermeintlichen Polizisten zur Sicherung seines Eigentums übergeben wolle. Tatsächlich wurde dem Geschädigten die Abholung seiner Wertgegenstände durch die Täterschaft angekündigt. Kurz darauf meldete sich ein angeblicher Polizeibeamter vor der Haustür des Geschädigten. Auf die Aufforderung des Geschädigten sich auszuweisen, teilte der angebliche Amtsträger mit, dass er seinen Dienstausweis auf dem Mobiltelefon habe. Der falsche Polizeibeamte händigte dem Geschädigten sein Mobiltelefon durch ein Fenster aus, damit dieser den digitalen Dienstausweis prüfen könne. Der Geschädigte verschloss darauf das Fenster und übergab das Handy an die echte Polizei. Der falsche Polizeibeamte verließ die Örtlichkeit ohne Beute und ohne Mobiltelefon noch bevor die echte Polizei dort eintraf. Durch die weiteren Ermittlungen konnte ein Tatverdächtiger, welcher den Geschädigten aufgesucht haben soll, identifiziert werden. Der afghanische Staatsbürger wurde an seinem Wohnsitz in Hessen festgenommen und am 11. Mai 2026 einem Haftrichter vorgeführt. Dieser setzte den beantragten Haftbefehl wegen des Verdachts des versuchten gewerbsmäßigen Bandenbetrugs in Vollzug. Der 26-Jährige wurde anschließend in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heilbronn und der Kriminalpolizei Waiblingen dauern an. Die Polizei empfiehlt bei Anrufen von falschen Polizeibeamten: Lassen Sie grundsätzlich keine Unbekannten in Ihre Wohnung. Fordern Sie von angeblichen Amtspersonen, zum Beispiel Polizisten, den Dienstausweis. Rufen Sie beim geringsten Zweifel bei der Behörde an, von der die angebliche Amtsperson kommt. Suchen Sie die Telefonnummer der Behörde selbst heraus oder lassen Sie sich diese durch die Telefonauskunft geben. Wichtig: Lassen Sie den Besucher währenddessen vor der abgesperrten Tür warten. Die Polizei wird Sie niemals um Geldbeträge bitten. Geben Sie am Telefon keine Details zu Ihren finanziellen Verhältnissen preis. Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen. Legen Sie einfach auf. Übergeben Sie niemals Geld an unbekannte Personen Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Aalen Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit Böhmerwaldstraße 20 73431 Aalen Telefon: (49) 7361/580-111 E-Mail: Aalen.pp.sts.oe@polizei.bwl.de