Ermittlungen wegen Verdachts der Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung im Zusammenhang mit der UEFA EURO 2024
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Bochum und des Landeskriminalamts Nordrhein-Westfalen (LKA NRW):
Gegenstand der Ermittlungen sind mutmaßlich gewährte, nicht genehmigte Vorteile, unter anderem in Form eines Fußballländerspielbesuches, die ein damals für eine Gastgeberstadt tätiger Beschuldigter von hierfür Verantwortlichen der ausrichtenden Gesellschaft erhalten haben soll.
Daneben sollen den Gastgeberstädten von insoweit Verantwortlichen der ausrichtenden Gesellschaft auch exklusive Vorkaufsrechte für Eintrittskarten angeboten worden sein, die seitens der Gastgeberstädte zum Teil in Anspruch genommen und auf unterschiedliche Art verwendet worden sind.
Am 01.07.2026 haben zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts Ermittler der Staatsanwaltschaft Bochum und des Landeskriminalamtes NRW mit Unterstützung der örtlichen Polizeibehörden Durchsuchungen an mehreren Orten im Bundesgebiet durchgeführt.
Die Beschuldigten hatten bislang keine Gelegenheit, sich zu den erhobenen Vorwürfen zu äußern. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Presseanfragen sind an die Staatsanwaltschaft Bochum zu richten.
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