Mannheim: Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Mannheim und des Polizeipräsidiums Mannheim
Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat gegen einen Polizeibeamten des Polizeipräsidiums Mannheim wegen des Verdachts der Vergewaltigung in zwei tateinheitlichen Fällen Anklage zum Amtsgericht Mannheim - Schöffengericht erhoben.
Dem Polizeibeamten wird im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
Am 08.06.2025 soll der Polizeibeamte Zeugenhinweisen auf die Durchführung von unerlaubter Prostitution in einem Hotel in Mannheim nachgegangen sein und in diesem Zusammenhang Personenkontrollen bei den beiden späteren Geschädigten durchgeführt haben. Dem Beamten soll hierbei nicht bekannt gewesen sein, dass die beiden Frauen unter einem Vorwand nach Deutschland gelockt und zur Prostitution gezwungen worden sein sollen.
Im Rahmen der polizeilichen Maßnahmen soll der Polizeibeamte den Geschädigten angekündigt haben, dass sie eine Strafe bezahlen müssten. Als die Geschädigten darauf erwidert haben sollen, dass sie hierzu nicht in der Lage seien, soll der Beamte geäußert haben, dass man dies auch anders lösen könne. Am gleichen Abend soll er die Geschädigten außerhalb seiner Dienstzeit erneut aufgesucht haben und ihnen eine Geldstrafe oder eine Verhaftung angedroht haben, sofern sie seiner Aufforderung zum Geschlechtsverkehr nicht nachkämen. Aus Angst vor einer Strafverfolgung und einer Festnahme sollen die Geschädigten daraufhin der Aufforderung des Beamten zur Durchführung bzw. zur Duldung des Geschlechtsverkehrs nachgekommen sein.
Die Geschädigten offenbarten sich zu einem späteren Zeitpunkt anderen Polizeibeamten, wodurch das Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe hat das Polizeipräsidium Mannheim ein Disziplinarverfahren eingeleitet und den Polizeibeamten suspendiert. Er befindet sich nicht im Dienst.
Das Amtsgericht Mannheim hat nunmehr über die Zulassung der Anklage zu entscheiden.
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