LKA NRW warnt vor Betrugsversuchen im Namen des Bundeszentralamtes für Steuern – Polizei ermittelt zu mehr als 570 gefälschten Zahlungsaufforderungen per E-Mail

Das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW) warnt vor betrügerischen E-Mails, in denen Kriminelle im Namen des Bundeszentralamtes für Steuern Geldzahlungen fordern oder sensible personenbezogene Daten erlangen wollen. Die Schreiben erwecken den Eindruck, es bestünden offene Steuerforderungen, ausstehende Offenlegungspflichten oder behördliche Maßnahmen wie eine Kontopfändung. Eine anlassbezogene Sonderauswertung des LKA NRW ergab für den Zeitraum 2025 bis Ende September 2026 mehr als 570 erfasste vollendete und versuchte Taten mit diesem Modus Operandi. Anzeigen von Betroffenen gingen in nahezu allen Kreispolizeibehörden in Nordrhein-Westfalen ein. Die Täter missbrauchen die Bezeichnung und das Logo des Bundeszentralamtes für Steuern. Die betrügerischen E-Mails enthalten häufig PDF-Anhänge. Als Betreff erscheinen beispielsweise "Zahlungserinnerung im Ordnungsgeldverfahren wegen unterlassener Offenlegung von Umsatzzahlen für das Geschäftsjahr 2023" oder "Verspätungszuschlag für eine fehlende Steuererklärung". Die geforderten Beträge liegen dabei häufig im dreistelligen Euro-Bereich. Seit Ende August 2026 ist zudem eine Variante bekannt, bei der die Empfänger mit einem angeblich ergangenen Pfändungsbeschluss unter Druck gesetzt werden. Weitere E-Mails fordern zur Eingabe der Steuer-Identifikationsnummer oder zur Bestätigung von Bankdaten auf - angeblich im Zusammenhang mit Steuererstattungen oder einer IBAN- beziehungsweise Kryptosteuerprüfung. In einer weiteren Variante behaupten die Betrüger, nach einem vermeintlichen Lottogewinn von 765.000 Euro müsse eine offene Steuerschuld beglichen werden. Die geforderten Beträge liegen hier im vierstelligen Bereich. So schützen Sie sich vor der Betrugsmasche: Zahlen Sie nicht ungeprüft. Lassen Sie sich durch angebliche Steuerforderungen, Pfändungsbeschlüsse oder drohende Konsequenzen nicht unter Druck setzen. Öffnen Sie keine verdächtigen Anhänge und klicken Sie nicht auf unbekannte Links. PDF-Dateien können auf betrügerische Internetseiten führen. Geben Sie keine sensiblen Daten preis. Übermitteln Sie weder Steuer-Identifikationsnummern noch Bank- oder Kryptodaten aufgrund einer unaufgeforderten E-Mail. Prüfen Sie die Echtheit der Nachricht. Nutzen Sie dafür ausschließlich unabhängig recherchierte offizielle Kontaktdaten und Informationen des Bundeszentralamtes für Steuern. Erstatten Sie bei einem Betrugsverdacht Anzeige bei der Polizei. Haben Sie bereits Geld überwiesen, kontaktieren Sie umgehend Ihre Bank. Das Bundeszentralamt für Steuern warnt auf seiner Website ausdrücklich vor betrügerischen E-Mails und unberechtigten Zahlungsaufforderungen in seinem Namen. Weitere Informationen finden Sie unter www.bzst.de. Wichtig: Eine professionell gestaltete E-Mail mit behördlichem Logo ist kein Beleg für ihre Echtheit. Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen und prüfen Sie Zahlungsaufforderungen sorgfältig. Rückfragen bitte an: Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen Völklinger Straße 49 40221 Düsseldorf Telefon: 0211 / 939 6666 E-Mail: pressestelle.lka@polizei.nrw.de