Niederbayern: Betrug durch gefälschten Bankbrief – Warnhinweis der Polizei
LKR. PASSAU. Am Montag, 02.11.2026, wurde eine öffentliche Einrichtung im südlichen Landkreis Passau mithilfe eines gefälschten Bankbriefs um einen mittleren fünfstelligen Eurobetrag betrogen. Das Fachkommissariat der Kriminalpolizei Passau hat die weiteren Ermittlungen übernommen.
Zunächst ging bei der geschädigten Einrichtung ein vermeintlich von der kontoführenden Bank stammender Brief mit der Aufforderung, die Gewerbeanmeldung zu bestätigen, ein. Hierzu sollte ein im Schreiben abgedruckter QR-Code gescannt werden, über welchen Zugangsdaten zum Onlinebanking abgefragt wurden. Am darauffolgenden Tag ging ein Anruf ein, welcher gemäß Anzeige am Telefondisplay augenscheinlich von der kontoführenden Bank kam. Der bislang unbekannte Anrufer gab sich als Bankmitarbeiter aus und berichtete von angeblichen Unstimmigkeiten bei Überweisungen, welche dringend storniert werden müssten. Hierzu wurden dem Verantwortlichen mehrere Push-Benachrichtigungen auf das Mobiltelefon übersandt. Bei der vermeintlichen Stornierung der Überweisungen wurden Transaktionen auf das Konto des Täters freigegeben. Im Anschluss wurde das Telefonat beendet.
Erst am darauffolgenden Tag wurde die betroffene Einrichtung durch einen tatsächlichen Bankmitarbeiter darüber informiert, dass mithilfe der bestätigten Transaktionsfreigaben Überweisungen im mittleren fünfstelligen Eurobereich veranlasst worden waren.
Warnhinweis der Polizei
Die Polizei warnt vor dieser Betrugsmasche. QR-Codes in vermeintlichen Bankanschreiben sollten nicht ungeprüft gescannt werden. Auch bei Telefonanrufen, bei denen auf dem Display der Name der Bank angezeigt wird, ist Vorsicht geboten. Betrüger können die angezeigte Rufnummer technisch manipulieren.
Bestätigen Sie niemals Push-Benachrichtigungen oder Aufträge in Ihrer Banking-App, wenn Sie diese nicht selbst veranlasst haben. Auch der Aufbau von zeitlichem Handlungsdruck wird von Tätern oft angewendet. Lassen Sie sich nicht drängen, beenden Sie im Zweifel das Gespräch und kontaktieren Sie Ihre Bank über den von Ihnen üblicherweise genutzten Weg, um den Sachverhalt aufzuklären.
Medienkontakt: Polizeipräsidium Niederbayern, PKin Gibis, Tel.: 09421/ 868-1015
Veröffentlicht: 04.11.2026, 15:47 Uhr