Gemeinsame Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe und des Polizeipräsidiums Offenburg: Durchsuchungen wegen Verdacht des Betrugs mit Fake-Kryptowährungen und Geldwäsche
Am Dienstag haben Beamte des Kriminalkommissariats Rastatt zusammen mit weiteren Einsatzkräften durch das Cybercrime-Zentrum erwirkte Durchsuchungsbeschlüsse an sechs Wohn- und Geschäftsobjekten in Bühl, Hügelsheim, Baden-Baden, Sasbach und Karlsruhe wegen des Verdachts des Betrugs und der Geldwäsche im Zusammenhang mit Kryptoanlageversprechen vollstreckt.
Hintergrund war ein im Spätjahr 2025 eingeleitetes Verfahren: Die Kripo Rastatt führte gemeinsam mit der spezialisierten Cybercrime-Inspektion der Kriminalpolizei in Offenburg und dem bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe eingerichteten Cybercrime-Zentrum umfassende Ermittlungen durch. Dabei erhärtete sich der Verdacht, dass zwei Männer im Alter von 28 und 35 Jahren durch ihr betrügerisches Vorgehen im Internet mindestens 200.000 Euro eingenommen haben sollen.
Zwischen Mai 2021 und August 2021 sollen sie im Internet und in sozialen Medien für die eigene virtuelle Währung geworben haben. Den Anlegern wurde suggeriert, dass es sich um hochspekulative, aber sicher angelegte Investitionen handele, bei denen die Tatverdächtigen selbst keinen Zugriff auf die eingezahlten Gelder hätten. Die Ermittlungen ergaben jedoch den Verdacht, dass weder eine Auszahlung noch die Möglichkeit einer Gewinnerzielung für die Getäuschten bestand.
Die bisherigen Ermittlungen mündeten nun in richterlichen Durchsuchungsbeschlüssen. Im Zuge der Ermittlungen konnten die Beamten eine Vielzahl an Beweismitteln und Datenträgern sicherstellen, deren Auswertung nun andauert.
Im Rahmen der Einsatzmaßnahmen wurde auch ein Ferrari zur Vollstreckung eines Vermögensarrests gepfändet.
/rs
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