Gemeinsame Pressemitteilung des LAFP NRW und des Polizeipräsidiums Münster: Vorwürfe der Tierquälerei und der Misshandlung von Diensthunden um den Münsteraner Polizeidiensthundetrainer entkräftet

Selm (ots) - Die im Dezember 2014 gegen einen Beamten des Polizeipräsidiums Münster erhobenen Vorwürfe wurden sorgfältig geprüft. Die strafrechtlich relevanten Anschuldigungen wegen Tierquälerei und Misshandlung von Diensthunden gegen den Münsteraner Beamten haben sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft Münster nicht bestätigt. Auch das Disziplinarverfahren, das das Landesamt für Aus- und Fortbildung der Polizei NRW (LAFP NRW) durchführte, wurde heute eingestellt. "Der Verdacht eines Dienstvergehens hat sich nicht bestätigt", sagte heute (27.5.) Michael Frücht, Direktor des LAFP NRW.

"Ich bin froh, dass die straf- und disziplinarrechtlichen Ermittlungen abgeschlossen und die Vorwürfe ausgeräumt sind", erklärte heute Polizeipräsident Hubert Wimber in Münster. "Die umfassende Prüfung aller Anschuldigungen war mir wegen der Bedeutung der Vorwürfe sehr wichtig. Der Einsatz von Diensthunden ist für die Polizei unverzichtbar, genauso allerdings unser Vertrauen in die Zuverlässigkeit und korrekte Behandlung der Tiere."

In einem persönlichen Gespräch mit dem Münsteraner Polizeipräsidenten zeigte sich auch der betroffene Diensthundetrainer erleichtert: "Die Vorwürfe haben mich und leider auch meine Familie getroffen. So sehr ich mich über das Ergebnis der disziplinar- und strafrechtlichen Untersuchung freue, möchte ich nach dem Erlebten zukünftig keine Verantwortung mehr im Diensthundewesen der Polizei übernehmen." Welche Funktion der Beamte demnächst im Polizeipräsidium Münster bekleidet, entscheidet sich in den nächsten Wochen. "Ich kann die Entscheidung des Betroffenen gut verstehen und bin davon überzeugt, auch in seiner neuen Tätigkeit auf einen engagierten Mitarbeiter im Polizeipräsidium Münster zählen zu können", ist sich der Polizeipräsident sicher.

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