Heidelberg (ots) - Staatsanwaltschaft Heidelberg erwirkt Haftbefehl wegen des dringenden Verdachts des Diebstahls in fünf besonders schweren Fällen, des Diebstahls und des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim:
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg wurde am 03.01.2016 durch das Amtsgericht Heidelberg Haftbefehl gegen einen 23-jährigen Tatverdächtigen erlassen. Er steht im dringenden Verdacht, am 01.01.2016 und 02.01.2016 insgesamt fünf Taschen- und einen Ladendiebstahl im Bereich der Heidelberger Altstadt begangen zu haben.
Am frühen Morgen des 01.01.2016 soll der 23-jährige Tatverdächtige auf einer Silvesterfeier insgesamt vier hochwertige Mobiltelefone im Wert von ca. 2000 Euro aus den Handtaschen mehrerer Geschädigter entwendet haben. Im Rahmen der Fahndung konnte er festgenommen werden. Bei seiner Durchsuchung wurden die Mobiltelefone sowie eine geringe Menge Betäubungsmittel sichergestellt. Nach Durchführung der erforderlichen Maß-nahmen wurde der 23-Jährige wieder auf freien Fuß gesetzt.
Am 02.01.2016 trat der Tatverdächtige jedoch erneut in Erscheinung, als er in einem Sportgeschäft ein paar Badeschuhe im Wert von ca. 30 Euro gestohlen und anschließend einer Frau den Geldbeutel aus ihrer Handtasche entwendet haben soll. Der 23-Jährige konnte in der Heidelberger Altstadt festgenommen werden.
Am 03.01.2016 wurde er dem Ermittlungsrichter vorgeführt, der Haftbefehl erließ.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeireviers Heidelberg-Mitte dauern an.
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Quelle: news aktuell / dpa