Schwerin (ots) - Die Hansestadt Wismar ist auf einem guten Weg zur Haushaltskonsolidierung. Maßnahmen aus dem im Jahr 2013 beschlossenen Haushaltssicherungskonzept wurden erfolgreich umgesetzt. Mit der 1. Fortschreibung des Konzepts unternimmt die Stadt einen weiteren wichtigen Schritt, um ihre finanzielle Leistungsfähigkeit auf Dauer wieder herzustellen.
"Bürgerschaft und Stadtverwaltung haben den konsequenten Konsolidierungsprozess mitgetragen und so die Haushaltsergebnisse deutlich verbessert", lobte Innenminister Lorenz Caffier heute in Wismar die Sparbemühungen. Deshalb unterstützt das Innenministerium mit ergänzenden finanziellen Hilfen. Innenminister Lorenz Caffier, Bürgermeister Thomas Beyer und der 1. Stellvertreter des Bürgermeisters Michael Berkhahn haben heute dazu eine Konsolidierungsvereinbarung abgeschlossen. Darin wird festgeschrieben, welchen Beitrag die Hansestadt für die Haushaltskonsolidierung in den folgenden Jahren leisten wird und wie die finanziellen Hilfen des Landes aussehen.
Die Hansestadt verpflichtet sich, alle Anstrengungen zu unternehmen, um für das Jahr 2020 einen jahresbezogen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Dieses Ziel soll in Teilschritten (Zeitraum von 2015 bis 2018 und Zeitraum von 2019 bis 20120) erreicht werden. In einem weiteren Schritt sollen erwirtschaftete Überschüsse schnellstmöglich für den vollständigen Haushaltsausgleich eingesetzt werden.
Erreicht die Hansestadt die jeweils festgeschriebenen Teilziele in der Vereinbarung für den Zeitraum von 2015 bis 2018, erhält sie eine Konsolidierungshilfe in Höhe von insgesamt bis zu 10,5 Mio. EUR, die in Jahresscheiben ausgezahlt wird. Dafür muss die Stadt zunächst einmal das im Haushaltsplan 2015 ausgewiesene jahresbezogene Defizit von rund 8,5 Mio. EUR bis Ende 2018 auf rund 2,9 Mio. EUR reduzieren. Für die Jahre 2019 bis 2020 werden das Land und die Hansestadt anhand der dann vorliegenden Haushaltsdaten die Konsolidierungsvereinbarung fortschreiben. "Ich begrüße es sehr, dass die Stadt die Chance auf eine nachhaltige Konsolidierung ihres Haushalts nutzt, dieser Weg ist unumgänglich. Mit der schrittweisen Verringerung des Haushaltsdefizits gewinnt die Stadt für die Zukunft wieder Gestaltungsspielräume zurück, das stärkt die kommunale Selbstverwaltung", ist sich Minister Caffier sicher.
Hintergrund:
Für ergänzende Hilfen zum Erreichen des dauerhaften Haushaltsausgleichs in kreisangehörigen Gemeinden, kreisfreien Städten und Landkreisen nach § 22 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg- Vorpommern (FAG M-V) stellt der Landesgesetzgeber jedes Jahr Mittel in Höhe von 15 Mio. EUR als sogenannten Vorwegabzug aus der Finanzausgleichsmasse zur Verfügung. Die Mittel werden nach dem Prinzip "Hilfe zur Selbsthilfe" gezahlt, denn die Empfänger müssen zunächst eigene Einsparanstrengungen unternehmen. In einer Konsolidierungsvereinbarung werden dann jährliche Teilziele vereinbart, bei deren Erreichen Teilsummen der Konsolidierungshilfe als nicht rückzahlbare Zuschüsse ausbezahlt werden.
Konsolidierungsvereinbarungen nach FAG M-V hat das Innenministerium bereits mit den Landkreisen Ludwigslust-Parchim und Vorpommern-Rügen sowie mit der Hansestadt Stralsund abgeschlossen.
Bei den ergänzenden Hilfen gemäß FAG M-V handelt es sich nicht um Finanzmittel aus dem Haushaltskonsolidierungsfonds, der mit 100 Mio. EUR ausgestattet ist und solche Kommunen zusätzlich zu den Zuweisungen aus dem Finanzausgleich finanziell unterstützen soll, die zum 31.12.2011 überdurchschnittlich hohe Altfehlbeträge zu verzeichnen hatten. Eine Konsolidierungsvereinbarung auf dieser Grundlage wurde bisher mit der Landeshauptstadt Schwerin unterzeichnet.
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Quelle: news aktuell / dpa