Goslar (ots) - Die Polizei Goslar hat am Freitag, 08.01.2015, im Rahmen der Schulwegsicherung das Verhalten der Kraftfahrzeugführer am Fußgängerüberweg in der Heinrich-Pieper-Straße überwacht, da es hier zuletzt immer wieder zu Problemen gekommen sei. Dieser Fußgängerüberweg wird u.a. von vielen Kindern der dortigen Worth- und Pestalozzischule genutzt.
Leider mussten die Beamten hier 4 Verstöße von Verkehrsteilnehmern (alles Pkw) registrieren, bei denen den Schülern das Queren der Fahrbahn nicht ermöglicht wurde.
Diese Verkehrsteilnehmer erwartet nun ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro und einen Punkt in der Verkehrssünderdatei. Weiterhin wurde den Betroffenen in verkehrserzieherischen Gesprächen das richtige Verhalten am Fußgängerüberweg erläutert. Dazu wurden entsprechende Flyer verteilt.
An Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) haben Fußgänger absoluten Vorrang. Auch wenn es nur den Anschein macht, als würde der Fußgänger den Zebrastreifen benutzen wollen, muss der Fahrzeugverkehr dieses ermöglichen. Das bedeutet, dass man nur mit mäßiger Geschwindigkeit an den Überweg heranfahren darf; wenn nötig muss man warten. Weiterhin darf an Fußgängerüberwegen nicht überholt werden.
Achten Sie hier bitte insbesondere unbedingt auf Kinder.
Schulze, POK Verkehrssicherheitsberater der Polizei Goslar
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Quelle: news aktuell / dpa