1. Nachtrag vom 11.01.2016

1. Nachtrag vom 11.01.2016
67. Statement des Polizeipräsidiums München zur Versammlungslage am 11.01.2016 Heute Abend finden erneut in der Münchner Innenstadt wieder mehrere Versammlungen statt. Unter anderem haben die Vereine „PEGIDA-München e.V.“ sowie „München ist bunt! e.V. Veranstaltungen angemeldet.
Das Polizeipräsidium München wird alles dafür tun hier das Versammlungsrecht zu gewährleisten und den friedlichen Ablauf aller Versammlungen zu ermöglichen. Für uns sind die Versammlungs- und Meinungsfreiheit hohe Güter, die es in unserer Demokratie zu schützen gilt.

Wenn eine Versammlung beim Kreisverwaltungsreferat angemeldet wurde und nach Prüfung aller rechtlich wesentlichen Punkte kein Verbotsgrund besteht, muss die Polizei auch den ordnungsgemäßen Ablauf dieser angemeldeten Versammlung gewährleisten. Hier hat die Polizei keinen Ermessensspielraum und das ist in Bezug auf die Einhaltung von demokratischen Grundprinzipien und der Rechtstaatlichkeit auch gut so. Die Polizei muss und wird sich hier neutral verhalten.

Diese Rolle der Polizei sollten sich alle Teilnehmer bewusst machen! Leider stehen wir hier oftmals zwischen den politisch entgegengesetzten Interessengruppen und werden durch die Wahrnehmung unseres Auftrages durch einzelne instrumentalisiert. Wir legen jedoch großen Wert auf die Feststellung, dass wir als Polizei nicht das „Thema“ einer Versammlung schützen, sondern für den Schutz des Grundrechtes auf Versammlungsfreiheit stehen.

Die Münchner Bürger haben im letzten Jahr häufig bewiesen, dass sie verantwortungsvoll mit dem Grundrecht auf Versammlungs- u. Meinungsfreiheit umgehen können. Wir hoffen, dass dies auch heute wieder so gelebt wird.

Kein Verständnis haben weder die Münchner Bürger noch die Polizei für Gewalttätigkeiten im Zusammenhang mit Versammlungen. Dies widerspricht vollkommen dem Gedanken des Grundrechts („friedlich und ohne Waffen“).

Polizisten und / oder Versammlungsteilnehmer durch das Werfen mit Steinen bzw. mit Tritten und Schlägen zu verletzen sowie das Versammlungsrecht des jeweils Anderen einzuschränken, ist für uns inakzeptabel und setzt uns unter Handlungszwang. Außerdem weisen wir daraufhin, dass seit 01.11.15 die Vermummung bei Versammlungen wieder eine Straftat darstellt.

Wer sich als Demokrat bezeichnet und für Grundrechte eintritt und diese in Anspruch nimmt, wird dies anerkennen und sich auch so verhalten.

Die Münchner Polizei sagt aus diesem Grund:
„FRIEDLICHER PROTEST – JA! GEWALT – NEIN!

Quelle: Bayerische Polizei