Schmilka / Pirna (ots) - Am Samstagnachmittag (09. Januar 2016) stellten Beamte der Bundespolizeiinspektion Berggießhübel im Bereich Schmilka zwei Personen fest, welche mehrere Waffen bei sich führten, die nach dem Deutschen Waffengesetz verboten sind.
Die beiden Deutschen im Alter von 16 und 23 Jahren müssen sich jetzt wegen Verstoß gegen das Waffengesetz vor Gericht verantworten.
Der jüngere der beiden führte bei der polizeilichen Kontrolle ein Springmesser und ein als Taschenlampe getarntes Elektroimpulsgerät bei sich. Bei dem 23-jährigen fanden die Beamten neben einem Springmesser und einem als Taschenlampe getarnten Elektroimpulsgerät noch ein Butterflymesser.
Die Bundespolizei warnt in diesem Zusammenhang vor dem Kauf von Waffen im europäischen Ausland. Auch wenn diese dort scheinbar legal zu erwerben sind, unterliegen sie in Deutschland meist einer gesetzlichen Regelung. Butterflymesser und Springmesser (mit einer Klingenlänge von über 8,5 cm) sind nach dem deutschen Waffengesetz in Deutschland verboten. Weiterhin sind auch getarnte Waffen, die einen anderen Gegenstand vortäuschen oder die als solche nicht erkennbar sind, weil sie mit einem Gegenstand des täglichen Gebrauchs (z.B. Taschenlampe, Lippenstift o.ä.) verkleidet sind, verboten.
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Quelle: news aktuell / dpa