Görlitz (ots) - Beinahe wäre ein Dresdner gestern im Gefängnis gelandet. Bei der Kontrolle des 57-Jährigen stellten Bundespolizisten am Vormittag fest, dass gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Dresden vorlag. Dieser Haftbefehl war auf der Grundlage einer Verurteilung durch das Amtsgericht Pirna wegen eines Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz ausgestellt worden. Schließlich wendete der Festgenommene die angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe ab und zahlte die offene Geldstrafe i. H. v. 370,00 Euro. Die Festnahme erfolgte im Übrigen auf dem Autobahnrastplatz "An der Neiße".
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Quelle: news aktuell / dpa