POL-CE: Rote Kennzeichen – Weiterfahrt untersagt

14.01.2016 – 15:51

Celle (ots) - Am Montagmittag, gegen 14.10 Uhr, kontrollierten Polizeibeamte einen VW Golf in der Straße "Am Wasserturm" und untersagten anschließend die Weiterfahrt. Fahrerin war eine 44 Jahre alte Frau, auf dem Beifahrersitz saß ihr Kind. Am Fahrzeug waren rote Kennzeichen beginnend mit der Ziffer "06", einem sogenannten Händlerkennzeichen, angebracht. Die Frau hatte am Morgen ihr Fahrzeug zur Reparatur in eine Werkstatt bringen müssen und für diese Dauer den Golf als Ersatzfahrzeug erhalten.

Nach eigenem Bekunden sei sie gerade dabei gewesen, ihre Kinder von der Schule abzuholen. Was ihr bis dahin nicht bewusst war, war die Tatsache, dass solcherlei Privatfahrten nicht dem Verwendungszweck (Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten) der roten Kennzeichen entsprachen und somit keine Pflichtversicherung bestand. Beim Fahren ohne Versicherung handelt es sich um eine Straftat. Von dem Verstoß gleichermaßen betroffen war auch der 35 Jahre alte Betreiber der Werkstatt, der um diese Vorschrift wusste. Er habe jedoch letztlich darauf vertraut, dass alles gut gehen würde.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Celle
Pressestelle
Thorsten Wallheinke
Telefon: 05141/277-104 o. Mobil 0173/2021675
E-Mail: thorsten.wallheinke@polizei.niedersachsen.de

Quelle: news aktuell / dpa