Stade (ots) - Die niedrigen Temperaturen in den vergangenen Tagen haben dazu geführt, dass Bäche, Teiche und Seen bereits mit einer Eisschicht überzogen sind.
Trotz des Frostes sind die Eisflächen aber noch zu dünn und das Betreten lebensgefährlich.
Polizei, DLRG und Feuerwehr warnen deshalb davor, auf Gewässern zu laufen, die dazu noch nicht freigegeben sind. Weisen Sie auch Kinder und Mitbürger auf die Gefahren hin und helfen Sie mit, Unfälle auf dem Eis zu vermeiden. Schnell können durch Tauwetter vermeindlich feste Eisflächen wieder gefährlich zerbrechlich werden. So droht das Eislauferlebnis schnell zu einer tödlichen Sache zu werden.
Sollte trotz aller Vorsicht dennoch jemand ins Eis einbrechen oder sollten Sie auf eine solche Situation zukommen, informieren Sie über den Notruf 112 die Rettungskräfte von DLRG und Feuerwehr. Diese sind speziell ausgerüstet und geschult, um Menschen in Eisnot zu helfen. Neben der Gefahr unter das Eis zu geraten, stellt für eine im Eis eingebrochene Person eine starke Unterkühlung und die damit verbundene Abnahme der Kräfte, des Reaktionsvermögens zusammen mit dem Schock die größte Gefährdung dar. Zusätzlich mit dem Abtrieb schwerer Winterkleidung kann dies schon in wenigen Minuten zum Ertrinken führen.
Gefahren an winterlichen Gewässern: Das Eis kann an verschiedenen Stellen eines Gewässers recht unterschiedliche Dicken aufweisen.
Ursachen dafür sind: Bodenwarme Strömungen, Zuflüsse warmer Industriegewässer, Gasbläschen aus schlammigem Grund, dünn überfrorene Fischereilöcher, Einbruchstellen, Eisrisse, etc.
Folgende Eisdicken gelten als ausreichend: 15 cm für stehende und 18 cm für fließende Gewässer.
Tipps der DLRG:
1) Selbstrettung aus winterlichen Gewässern
Eine Selbstrettung aus dem eisigen Nass der winterlichen Gewässer muss innerhalb kürzester Zeit durchgeführt werden. Bereits wenige Minuten, nachdem der Verunglückte ins Wasser geraten ist, werden seine Glieder durch die Kälte so steif, dass alle Versuche einer Selbstrettung scheitern werden. Da die unmittelbare Berührung mit dem eiskalten Wasser starke Schmerzen verursacht, müssen alle geistigen und körperlichen Kräfte mobilisiert werden, um eine Panik zu vermeiden und möglichst schnell das eiskalte Wasser verlassen zu können. Je nach Beschaffenheit des Eises bieten sich zwei Möglichkeiten an: Ist das Eis halbwegs tragfähig, versuchen Sie sich flach auf das Eis zu schieben und kriechen Sie dann über das Eis zum Ufer. Reicht die Stabilität des Eises nicht aus, versuchen Sie das Eis mit den Fäusten oder den Ellbogen stückweise zu zerbrechen und bahnen Sie sich so einen Weg zum Ufer oder zu tragfähigerem Eis.
2) Fremdrettung - Der Verunglückte schwimmt an der Einbruchstelle im Wasser
Hierbei stellt das nicht mehr genügend tragfähige Eis für den Helfer eine erhebliche Gefahr dar. Der Eingebrochene kann sich wegen der raschen Erstarrung seiner Glieder nur kurze Zeit an der Oberfläche halten, daher ist höchste Eile geboten. Sofern es möglich ist, wird die Rettung von Land aus durchgeführt. Der Retter reicht, schiebt oder wirft dem Verunglückten Hilfsmittel wie Bretter, Stangen, Leitern, Gartentische oder -bänke aus Holz, Türen, Leinen, Teile von Holzzäunen, Äste oder auch Strauchwerk zu. Besser wären ein Rettungsball oder Rettungsring mit Leine. Gelingt es dem Verunglückten nicht, selbst freizukommen, so muss der Retter ihm auf dem Eis zu Hilfe kommen. Hierbei darf sich der Helfer der Einbruchstelle nie stehend nähern. Er schiebt sich vielmehr liegend, möglichst mit ausgebreiteten Armen, zum Eisloch vor. Von großem Vorteil ist es, wenn er sich auf einer großflächigen Unterlage (Türe, breites Brett) liegend an den Eingebrochenen heranschiebt. Sind mehrere Retter an der Unfallstelle, so sollte der erste Retter möglichst mit einer Leine gesichert werden. Hat sich der Retter der Einbruchstelle genügend genähert, schiebt er vorhandene Hilfsmittel wie Bretter, Leitern oder ähnliches über die Einbruchstelle, um die Tragfähigkeit des Eises zu erhöhen und um dem Eingebrochenen die Möglichkeit zu geben, sich selbst daran herauszuziehen.
3) Fremdrettung - Rettung von unter das Eis Geratenen in stehenden Gewässern
Ist der Eingebrochene unter dem Rand des Eisloches verschwunden, so ist eine Rettung wesentlich schwieriger und der Erfolg unsicherer. Die Rettung kann durch Tauchen nach dem Untergegangenen versucht werden. Der Retter taucht in voller Kleidung (ohne Schuhe), um einer Unterkühlung zu begegnen. Er muss durch eine Leine, die von einem zweiten Helfer gehalten wird, gesichert sein. Der zweite Retter hat darauf zu achten, dass sich die Leine nicht am scharfen Eisrand durchscheuert. Wenn der Taucher nicht mit Tauchgerät und Tauchanzug ausgerüstet ist, darf nicht länger als 20 Sekunden getaucht werden. Nach Ablauf dieser Zeit muss der Taucher (auch gegen seinen Willen) herausgezogen werden. Weitere Tauchversuche dürfen von demselben Taucher nur durchgeführt werden, wenn er einen Tauchanzug trägt. Ansonsten muss ein anderer Retter tauchen. Ist der Verunglückte unter eine dünne Eisdecke geraten (2-3 cm), z.B. durch einen Sturz von einer Brücke oder einem Steg, so kann der Retter auch versuchen, die Eisdecke auf einer möglichst großen Fläche zu zertrümmern, um dem Untergegangenen die Möglichkeit zum Auftauchen zu verschaffen.
4) Fremdrettung - Rettung von Verunglückten, die in fließenden Gewässern unter das Eis geraten sind
Das Tauchen unter das Eis bei fließenden Gewässern ist äußerst lebensgefährlich und zudem ohne Erfolgsaussichten, da der Untergegangene abtreibt. Unter Berücksichtigung der Eigengefährdung gibt es keine Möglichkeit ohne Ausrüstung Rettungsmaßnahmen zu ergreifen - daher ist hier die einzige Hilfe ein schneller Notruf 5) Fremdrettung - Rettung von einer treibenden Eisscholle Die sicherste Rettung von treibenden Eisschollen ermöglicht ein stabiles Boot (kein Schlauchboot), wenn zwischen den Eisschollen genügend Fahrwasserbreite vorhanden ist. Ein Anstoßen mit dem Boot an die Scholle, auf der sich der Verunglückte befindet, ist zu vermeiden, um ein Abgleiten der zu rettenden Person zu verhindern. Der Verunglückte wird über das Heck in das Boot gebracht (gilt nicht für Boote mit Außenbordmotor).
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Stade
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Rainer Bohmbach
Telefon: 04141/102-104
E-Mail: rainer.bohmbach@polizei.niedersachsen.de
Quelle: news aktuell / dpa