Nach Konsum von Kräutermischungen – 40-Jährige in Lebensgefahr

Nach Konsum von Kräutermischungen – 40-Jährige in Lebensgefahr SCHWEINFURT. Nachdem am Freitagabend drei Personen in einer Wohnung dem Sachstand nach eine Kräutermischung geraucht haben, liegen zwei von ihnen im Krankenhaus. Nach polizeilichen Erkenntnissen schwebt eine 40-Jährige sogar in Lebensgefahr. Die Kripo Schweinfurt ermittelt und warnt vor den gefährlichen Stoffen aus dem Internet.
Gegen 21.00 Uhr erreichten die Polizei und der Rettungsdienst ein Notruf aus der Wohnung, nachdem eine 40-Jährige und ein vier Jahre jüngerer Mann nach dem Konsum einer Kräutermischung gesundheitliche Probleme hatten. Rasch waren eine Streife der Schweinfurter Polizei und der Rettungsdienst vor Ort. Wie sich herausstellte, hatten zwei 40-jährige Frauen und der 36-Jährige eine Kräutermischung geraucht.

Eine der beiden Frauen und der Mann waren daraufhin zusammengebrochen und mussten nach einer Erstversorgung vor Ort in Krankenhäuser eingeliefert werden. Nach Angaben der Ärzte besteht bei der 40-Jährigen Lebensgefahr. Die Kripo Schweinfurt hat noch am Abend die Ermittlungen in dem Fall übernommen.

Das Polizeipräsidium Unterfranken nimmt diesen Vorfall erneut zum Anlass eindringlich vor dem Konsum von Kräutermischungen oder sogenannten „Legal Highs“ zu warnen. Meist werden sie über Internethändler als vermeintliche Alternative zu verbotenen Betäubungsmitteln bezogen. Beachten Sie:

- Die Wirkungen und Nebenwirkungen sind bei diesen Stoffen absolut unberechenbar.

- Die Zusammensetzung gefährlicher Inhaltsstoffe variiert im Herstellungsprozess und kann letztlich eine tödliche Wirkung entfalten.

- Auch bei wiederholtem Missbrauch der Stoffe kann man sich nie darauf verlassen, dass bei gleichem Produktnamen dieselben Inhaltsstoffe verwendet werden.

- Der Name „Legal Highs“ ist irreführend, denn wenn die Polizei diese Stoffe sicherstellt, werden auch grundsätzlich ein Strafverfahren nach dem Betäubungsmittelgesetz eingeleitet und die Substanzen nach verbotenen Inhalten untersucht.



Quelle: Bayerische Polizei