Ludwigsburg (ots) - Zwei bislang unbekannte junge Männer haben am späten Samstagabend in Böblingen-Dagersheim zwei Plakatierer der AfD angegriffen und leicht verletzt sowie deren Auto beschädigt. Die beiden 36 und 39 Jahre alten Männer waren gegen 22:50 Uhr dabei, in der Albert-Schweitzer-Straße Wahlplakate aufzuhängen, als die beiden Täter im Bereich der Goethestraße mit den Worten "Ihr seid Nazis" auf sie zukamen. Der 39-Jährige wurde von einem der Angreifer mit Fußtritten und Faustschlägen traktiert. Daraufhin kam ihm der 36-Jährige zur Hilfe und beide versuchten, in ihren Pkw zu steigen. Dabei wurden sie weiter geschlagen und einer der Täter setzte dazu ein Holzstück ein, das die Polizei später zusammen mit einer blauen Wollmütze auf der Straße sicherstellte. Die beiden Männer konnten letztlich mit ihrem Auto flüchten, das beim Wegfahren von den Tätern noch im Heckbereich beschädigt wurde. Der angerichtete Sachschaden beläuft sich auf etwa 1.000 Euro. Nachdem die beiden leicht verletzten Männer bei der Polizei in Böblingen Anzeige erstatteten, hat die Kriminalpolizei Böblingen die weiteren Ermittlungen übernommen. Die bislang unbekannten Täter wurden wie folgt beschrieben:
1) Ca. 20 Jahre alt; ca. 170-175 cm groß und schlank; nordafrikanische Erscheinung; schwarze, lockige Haare mit Undercut-Frisur; zur Tatzeit bekleidet mit schwarzer Jacke und dunkler Hose; sprach deutsch ohne erkennbaren Akzent. 2) Ca. 20 Jahre alt; hellere Hautfarbe, normale Statur; dunkle Haare und leichter Oberlippenbart; rundes Gesicht; trug zur Tatzeit dunkle Kleidung und eine Strickmütze und sprach deutsch mit Akzent.
Personen, die zur fraglichen Zeit verdächtige Wahrnehmungen im Bereich der Albert-Schweitzer-Straße gemacht haben oder Hinweise zu den Tätern geben können, werden gebeten, sich mit der Kriminalpolizei Böblingen, Tel. 07031/13-00, in Verbindung zu setzen. Von privater Seite wurde für Hinweise, die zur Ermittlung des oder der Täter führen, eine Belohnung in Höhe von 500 Euro ausgesetzt. Die Belohnung ist nur für Privatpersonen und nicht für Amtsträger bestimmt, zu deren Berufspflichten die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört.
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Quelle: news aktuell / dpa