Konstanz (ots) - Polizeipräsident Ekkehard Falk: "Friedliches Fastnachtstreiben soll gewährleistet werden - Straftaten und Ordnungsstörungen werden jedoch konsequent verfolgt"
Nicht nur in den Karnevals- und Faschingshochburgen, sondern auch in den Landkreisen Konstanz, Ravensburg, Sigmaringen und im Bodenseekreis wird in der "fünften Jahreszeit" ausgiebig gefeiert und das regionale Kulturgut der Fasnet gepflegt. Damit die Narren die Fasnetszeit unbeschwert genießen können, habe sich die Polizei, insbesondere vor dem Hintergrund der Vorfälle an Silvester in Köln und andernorts nicht nur entsprechend personell und einsatztaktisch aufgestellt, sondern auch die notwendigen Absprachen mit der Justiz getroffen, so Polizeichef Falk. "Überall dort, wo viele Menschen zusammenkommen, werden Polizeikräfte in Uniform Präsenz zeigen oder in Zivil im Einsatz sein, um Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung möglichst schon im Vorfeld verhindern zu können", kündigt der Leiter des Polizeipräsidiums Konstanz an. "Vorfälle wie in Köln soll es bei uns nicht geben!" Im Rahmen des landesweit aufgelegten 5-Punkte-Programms, habe seine Dienststelle auch den verstärkten Einsatz mobiler und stationärer Videoüberwachung geprüft und vorgesehen. Ferner seien bereits sämtliche Zünfte und Narrenvereine im Vorfeld mit Präventionsempfehlungen der Polizei versorgt worden.
"Sofern notwendig, wird die Polizei gegenüber Störern konsequent Platzverweise und im Benehmen mit den Ordnungsbehörden Aufenthaltsverbote für die betreffenden Personen erteilen, die erforderlichenfalls auch mit Gewahrsamsnahmen durchgesetzt werden", so Polizeipräsident Falk weiter.
Mit einer der Schwerpunkte der polizeilichen Maßnahmen sei darüber hinaus der Jugendschutz. Wie schon in den vergangenen Jahren werde die Polizei in enger Kooperation mit den Veranstaltern dafür Sorge tragen, dass ein übermäßiger Alkoholkonsum Jugendlicher bei öffentlichen Veranstaltungen verhindert werde. Oftmals gehe dieser mit Gewalttätigkeiten, die auch vor anderen Festbesuchern und Polizeibeamten nicht Halt mache, einher, konstatierte Falk. Um Alkoholmissbrauch vorzubeugen, stünden gerade auch die Festveranstalter und Gewerbetreibenden besonders in der Pflicht. Die Missachtung der Altersgrenzen beim Verkauf alkoholischer Getränke sowie die Abgabe von Alkohol an erkennbar Betrunkenen seien völlig verantwortungslos und würden unweigerlich zu entsprechenden Konsequenzen führen, so der Polizeichef weiter.
In Zusammenhang mit Alkohol und Drogen werde die Polizei natürlich auch im Straßenverkehr präsent sein, um durch gezielte Verkehrskontrollen das durch alkoholisierte bzw. unter Drogeneinwirkung stehende Kraftfahrzeuglenker ausgehende Unfallrisiko zu senken, kündigt Falk an. "Alkohol oder Drogen am Steuer sind kein Kavaliersdelikt, sondern führen oftmals zu schlimmsten Folgen für andere Verkehrsteilnehmer", sagt der Polizeipräsident. Entsprechend dem Motto "Wer fährt, trinkt nicht, und wer trinkt, fährt nicht" appellierte er deshalb an die Autofahrer, das Fahrzeug nach dem Genuss alkoholischer Getränke stehen zu lassen und stattdessen öffentliche Verkehrsmittel oder Taxis zu benutzen. Andernfalls könne das Ende der Fastnacht mit dem Entzug der Fahrerlaubnis und Geldstrafen einhergehen, ganz zu schweigen von den möglichen Folgen eines in alkoholisiertem Zustand verursachten Verkehrsunfalls.
Der Leiter des Polizeipräsidiums Konstanz zeigte sich überzeugt, dass gemeinsam mit verantwortungsvollen Veranstaltern und Festbesuchern auch während der heißen Phase der fünften Jahreszeit eine fröhliche und friedliche Fastnachtszeit möglich sei.
Die Jugendschutzbestimmungen und weitere Informationen sowie Tipps gibt es unter diesen Internetadressen:
www.jugendschutztrainer.polizei-beratung.de www.polizei-beratung.de www.aktion-tu-was.de www.polizeifürdich.de www.staygold.eu www.gib-acht-im-verkehr.de
Empfehlungen zum richtigen Verhalten bei Gewalt und sexuellen Übergriffen in der Öffentlichkeit finden sich im Internet unter: https://www.polizei-bw.de/praevention/seiten/default.aspx.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Konstanz
Telefon: 07531 995-0
E-Mail: konstanz.pp@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
Quelle: news aktuell / dpa