Altkreis Aurich Kriminalitätsgeschehen (ots) - Am Donnerstag wurde der Auricher Polizei ein Facebookeintrag übermittelt, indem eine Verfasserin in einem Post mitteilte, dass es hinter dem Carolinenhof zu einer Vergewaltigung einer 16-Jährigen gekommen sei. Eine solche Tat war der Polizei, der seitens der Verfasserin ein "Nichttätigwerden" vorgeworfen wurde, nicht bekannt. Die zunächst unbekannte "Schreiberin" bezichtigte zudem die Medien, diesen Sachverhalt bewusst zu verschweigen.
Außerdem ergab sich aus ihrer Mitteilung der Verdacht der Volksverhetzung. Darüberhinaus beleidigte die junge Verfasserin die Polizei. Zwischenzeitlich ist es gelungen die Identität der Schreiberin festzustellen. Es handelt sich um eine 20-Jährige aus dem Landkreis Aurich.
Die Tatverdächtige wurde polizeilich zu den Vorwürfen vernommen. Sie räumte die ihr zur Last gelegten Vorwürfe ein und erklärte, dass es sich bezüglich der angeblichen Vergewaltigung lediglich um Gerüchte gehandelt hätte, die sie ohne nachzudenken postete.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang daraufhin, dass sie behaupteten Straftaten nachgehen muss. Dabei festgestellte Falschbehauptungen können durchaus strafrechtliche Konsequenzen haben.
Die Polizei ist dankbar für jeden Hinweis, der sich auf tatsächlich geschehene Straftaten bezieht. Sie bittet Zeugen, die entsprechende Kenntnisse haben, sich direkt mit ihr in Verbindung zu setzen, um dann tätig werden zu können.
Wahrheitswidrige Behauptungen und willkürlich verbreitete Falschmeldungen über soziale Medien nutzen jedoch niemandem, sie verschaffen den Strafverfolungsbehörden nur zusätzlich unnütze Arbeit.
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Sabine Kahmann
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Quelle: news aktuell / dpa