Pirna / Schöna (ots) - Gleich mehrere Waffen führte am Montagabend (1. Februar 2016) ein deutscher Staatsangehöriger bei sich, welche er vermutlich kurz zuvor in der Tschechischen Republik erworben hatte.
Beamte der Bundespolizei kontrollierten den 26-Jährigen im Bereich Schöna. Bei der polizeilichen Kontrolle fanden die Beamten eine Stahlrute, ein Elektroimpulsgerät getarnt als Taschenlampe und einen Teleskopschlagstock.
Aus diesem Grund muss er sich jetzt wegen Verstoß gegen das Waffengesetz vor Gericht verantworten.
Die Bundespolizei warnt in diesem Zusammenhang vor dem Kauf von Waffen im europäischen Ausland. Oftmals sind Waffen im europäischen Ausland scheinbar legal zu erwerben, unterliegen aber im deutschen Waffengesetzt bestimmten Regularien. Denn der Erwerb und Besitz von Stahlruten sind nach dem deutschen Waffengesetz in Deutschland verboten. Weiterhin sind auch getarnte Waffen, die einen anderen Gegenstand vortäuschen oder die als solche nicht erkennbar sind, weil sie mit einem Gegenstand des täglichen Gebrauchs (z.B. Taschenlampe o.ä.) verkleidet sind, verboten. Auch das bei sich führen eines Teleskopschlagstockes ist in Deutschland grundsätzlich nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, die der § 42a WaffG regelt.
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Quelle: news aktuell / dpa