POL-GE: Besonders beschleunigtes Verfahren – Ladendieb keine 24 Stunden später verurteilt

Polizei Gelsenkirchen [Newsroom]
Gelsenkirchen (ots) - Die zunehmende Zahl an Massendelikten wie zum Beispiel Ladendiebstahl oder Beförderungserschleichung gepaart mit einem hohen Anteil an Tätern, die keinen festen Wohnsitz im Bundesgebiet haben, hat das Erfordernis einer zügigen ... Lesen Sie hier weiter...