POL-HN: PRESSEMITTEILUNG vom 03.02.2016

03.02.2016 – 14:39

Heilbronn (ots) - Neckar-Odenwald-Kreis

Walldürn: Vorfahrtsverletzung

Ein leicht verletzter Autofahrer und rund 14.000 Euro Sachschaden sind die Folgen eines Verkehrsunfalls am Dienstagvormittag in Walldürn. Gegen 11.35 Uhr befuhr ein 19-jähriger Skoda-Fahrer die Keimstraße. An der Kreuzung zur Friedrich-Ebert-Straße missachtete er nach bisherigem Kenntnisstand die Vorfahrt eines von rechts kommenden Pkw Opel. Beide Fahrzeuge stießen im Kreuzungsbereich zusammen. Der Opel fuhr anschließend noch gegen einen Abgrenzungspfosten eines Grundstücks. Der 19-Jährige erlitt bei dem Unfall leichte Verletzungen, der 78-jährige Opel-Fahrer blieb unverletzt.

Buchen: Gefährlicher Überholvorgang - Zeugen gesucht

In einem Unfall endete ein Überholvorgang am Dienstagvormittag auf der Landesstraße 519 zwischen Buchen und Bödigheim. Kurz vor Ortsbeginn Bödigheim überholte ein 20-Jähriger mit seinem Pkw BMW einen in einer Kolonne vor ihm fahrenden anderen Pkw. Einen davor fahrenden Lkw wollte er ebenfalls noch überholen. Dabei kam ihm ein Pkw BMW entgegenkam. Wegen des neben ihm fahrenden Lkw konnte er nun nicht nach rechts ausweichen. Der Fahrer des entgegenkommenden BMW fuhr geistesgegenwärtig noch nach rechts in den Grünstreifen, um einen Frontalzusammenstoß zu vermeiden. Dennoch streiften sich die beiden BMW seitlich. Glücklicherweise wurde niemand verletzt. Den Sachschaden beziffert die Polizei auf etwa 3.000 Euro. Die Polizei sucht Zeugen. Insbesondere sollte sich der Fahrer des Pkw melden, der zwischen dem mutmaßlichen Unfallverursacher und dem Lkw fuhr und vom BMW-Fahrer bereits überholt worden war. Hinweise bitte an das Polizeirevier Buchen, Telefon 06281 9040.

Höpfingen: Fußgängerin schwer verletzt

Mit schweren Verletzungen musste eine 59-Jährige nach einem Unfall am Dienstagmorgen in Höpfingen in eine Klinik eingeliefert werden. Sie überquerte gegen 6.55 Uhr die Heidelberger Straße und wurde dabei vom Pkw Skoda einer 38-Jährigen erfasst. Am Pkw entstand Sachschaden in Höhe von etwa 1.500 Euro.

Rainer Ott

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Quelle: news aktuell / dpa