Bei Auseinandersetzung zugetreten – Täter ermittelt und in Haft!

Bei Auseinandersetzung zugetreten – Täter ermittelt und in Haft! COBURG. Schnell konnten die Ermittler der Kriminalpolizei Coburg drei Tatverdächtige nach Faustschlägen und Fußtritten am frühen Samstagmorgen identifizieren und festnehmen. Gegen alle drei Männer im Alter von 23 bis 25 Jahren hat die Staatsanwaltschaft Coburg Haftbefehle erwirkt. Die Schläger sitzen seit heute in Untersuchungshaft.
Gemeinsame Presseerklärung des Polizeipräsidiums Oberfranken und der Staatsanwaltschaft Coburg
Am frühen Samstagmorgen hielt sich ein 34 Jahre alter Mann zunächst mit mehreren Bekannten in einer Bar im Steinweg auf. Gegen 3.25 Uhr war er alleine auf den Weg Richtung Innenstadt, als er auf eine Personengruppe traf. Daraus griffen ihn unvermittelt drei Männer an und traktierten ihn mit Fäusten. Die Auseinandersetzung verlagerte sich in den Eingangsbereich einer Pizzeria, dort traten die Täter gegen ihr am Boden liegendes Opfer und verletzten den 34-Jährigen unter anderem auch am Kopf. Anschließend flüchteten die Unbekannten unbehelligt.

Zeugenaussagen und intensive Ermittlungen, auch in sozialen Netzwerken, führten bereits am Dienstag zur Identifizierung der Tatverdächtigen. Insbesondere war hier eine auffällige Tätowierung eines Täters hilfreich. Die beiden 23 und 25 Jahre alten Verdächtigen nahmen die Ermittler der Kripo Coburg am Mittwoch in der Vestestadt fest. Der 24-Jährige konnte an seinem Wohnort in Halle dingfest gemacht werden.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Coburg erging am Donnerstagvormittag gegen die drei Männer Haftbefehl wegen versuchten Totschlags. Sie sitzen mittlerweile in unterschiedlichen bayerischen Justizvollzugsanstalten ein.

Die Staatsanwaltschaft weist aus diesem Anlass erneut mit Nachdruck darauf hin, dass gezielte massive Attacken gegen den Kopf eines Menschen, sei es durch heftige Fußtritte oder durch Gegenstände wie beispielsweise Bierkrüge, immer auch unter dem Aspekt eines möglichen versuchten Tötungsdelikts zu bewerten sind. Es ist Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden, einer ausufernden Gewaltanwendung mit den Mitteln des Strafrechts entgegenzuwirken. In diesem Zusammenhang macht die Staatsanwaltschaft auch darauf aufmerksam, dass ein Handeln unter Alkoholeinwirkung grundsätzlich nicht strafmildernd gewertet wird. Die handelnden Personen sind stets für ihr eigenes Verhalten verantwortlich.


Quelle: Bayerische Polizei