Recklinghausen (ots) - Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Bochum und des Polizeipräsidiums Recklinghausen:
Wie bereits berichtet, wurde ein 27-jähriger Recklinghäuser am 18.12.2015, gegen 23.20 Uhr, auf der König-Ludwig-Straße durch einen Schuss aus einer Handfeuerwaffe schwer verletzt. Der Recklinghäuser musste notoperiert werden. Die Staatsanwaltschaft Bochum und eine Mordkommission der Polizei Recklinghausen nahmen zur Klärung der Tatumstände die Ermittlungen auf. Bereits am 19.12.2015 nahmen die Ermittler einen 52-jährigen Tatverdächtigen aus Recklinghausen fest. Er wurde der Haftrichterin beim Amtsgericht in Recklinghausen vorgeführt. Die Richterin ordnete nach Würdigung der Verdachtsmomente Untersuchungshaft an.
Durch weitere Ermittlungen, aber auch durch kriminaltechnische Untersuchung der zuerst sichergestellten Schusswaffe, konnte der Tatverdacht gegen den 52-Jährigen nicht erhärtet werden. Er wurde am 23.12.2015 aus der Untersuchungshaft entlassen.
Im Rahmen der weiteren kriminalpolizeilichen Ermittlungen ergab sich dann ein Tatverdacht gegen einen Nachbarn des Opfers, einen 53-jährigen Italiener. Dieser war seit der Tat nicht mehr an seiner Wohnanschrift aufhältig. Nach umfangreichen, teilweise auch verdeckten Ermittlungen, konnte sein Aufenthaltsort in Dortmund ermittelt werden. Am 28.01.2016 wurde er durch Spezialkräfte an seinem Aufenthaltsort in Dortmund festgenommen. Bei der anschließenden Durchsuchung der Wohnung fanden die Ermittler eine umgebaute Schreckschusspistole als mögliche Tatwaffe auf. Die kriminaltechnischen Untersuchungen der sichergestellten Pistole dauern derzeit noch an. Der 53-Jährige wurde noch am 29.01. der Haftrichterin beim Amtsgericht Bochum vorgeführt, die die Untersuchungshaft anordnete. Hintergrund der Tat sind nachbarschaftliche Streitigkeiten.
Für die Staatsanwaltschaft Bochum
Nogaj, Staatsanwalt (Gl)
Für die Polizei Recklinghausen
Gudorf, KHK
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Recklinghausen
Michael Franz
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Quelle: news aktuell / dpa