Ratzeburg (ots) - Bad Oldeslo
Am 21.02.2016, gegen 03.10 Uhr, meldete ein Zeuge, dass es an der Kreuzung Ratzeburger Straße und Mewesstraße in Bad Oldesloe zu einem Verkehrsunfall ohne verletzte Personen gekommen sei. Ein 29-jähriger Mann aus Bad Oldesloe fuhr dort mit einem VW Golf gegen einen Laternenmast auf einer Verkehrsinsel An dem Fahrzeug entstand erheblicher Sachschaden und der Laternenmast wurde stark verbogen. Die Gesamtschadenshöhe beläuft sich auf ca. 18.000,- Euro.
Nach Eintreffen der Polizei stellten die Beamten beim Unfallfahrer erheblichen Atemalkoholgeruch fest. Eine freiwillig durchgeführte Atemalkoholüberprüfung ergab einen Wert von 1,93 Promille. Des Weiteren konnte der 29-jährige kaum alleine gehen und sich nur lallend verständigen. Daraufhin ordneten die Beamten die Entnahme einer Blutprobe an und beschlagnahmten den Führerschein.
Da eine Selbstgefährdung des 29-jährigen auf Grund seines Alkoholisierungsgrades nicht ausgeschlossen werden konnte, sollte dieser zu seinem eigenen Schutz in Gewahrsam genommen werden. Gegen diese Maßnahme leistet er jedoch erheblichen Widerstand, indem er um sich schlug und trat. Hierbei wurde ein Beamter leicht im Gesicht verletzt, blieb aber dienstfähig. Außerdem beleidigte und bedrohte er die Beamten.
Nach einem gewissen Grad an Ausnüchterung konnte eine weitere Selbstgefährdung ausgeschlossen werden und der Bad Oldesloer wurde gegen 06.30 Uhr aus dem Gewahrsam entlassen.
Gegen 06.50 Uhr ging von der Wohnanschrift des 29-jährigen ein Notruf bei der Polizei ein. Die Beamten stellten dann vor Ort fest, dass der Mann von der Polizei direkt nach Hause ging und dort sowohl seine Frau als auch seine Schwiegermutter geschlagen hatte. Die Ehefrau erlitt dabei einen Schlüsselbeinbruch. Zwei gemeinsame Kinder (7 und 11 Jahre) blieben unverletzt.
Daraufhin wurde der 29-jährige erneut in Gewahrsam genommen, diesmal um weitere Straftaten zu verhindern. Ferner sprachen die Beamten gegen ihn eine sog. Wegweisung aus.
Gegen 14.30 Uhr wurde der 29-jährige dann wieder aus dem Gewahrsam entlassen.
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Holger Meier
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Quelle: news aktuell / dpa