POL-LB: Staatsanwaltschaft Stuttgart und Polizeipräsidium Ludwigsburg: Mordfall Nadine E. in Ludwigsburg: Hinweise jetzt auch über anonymes Hinweisgeber-System möglich

25.02.2016 – 16:04

Ludwigsburg (ots) - Im Ermittlungsverfahren zu der am 20. Oktober 2015 in einem Gebüsch nahe der S-Bahn-Haltestelle Favoritepark tot aufgefundenen Nadine E. hat die Ermittlungsgruppe "Allee" möglichen Hinweisgebern mit der Aufnahme des Falles im anonymen Hinweisgeber-System eine weitere Möglichkeit eröffnet, im Schutz der Anonymität mit der Polizei Kontakt aufzunehmen.

Hinweise können ab sofort über die Internet-Adresse

https://www.bkms-system.net/bw-eg-allee

abgegeben werden.

Informationen zum anonymen Hinweisgeber-System finden Sie zudem auf der Internet-Seite der Polizei Baden-Württemberg www.polizei-bw.de sowie auf den Seiten der regionalen Polizeipräsidien.

Nach wie vor geht die Sonderkommission "Allee" dem Hinweis eines Zeugen nach, der eine der Beschreibung des Opfers entsprechende Frau über einen längeren Zeitraum an mehreren Wochentagen auf Feldwegen im Bereich des nahe der Autobahn A 81 gelegenen Häckselplatzes in Möglingen gesehen hatte.

Dem regelmäßigen Jogger war die Frau bereits Anfang 2014 und von dort an bis etwa September 2015 immer wieder im Zeitraum zwischen 17:00 und 20:00 Uhr im dortigen Bereich aufgefallen. Dabei bemerkte er auch einen etwa 40 bis 50 Jahre alten Mann, der für die Kriminalpolizei möglicherweise ein wichtiger Zeuge sein könnte. Der etwa 180 bis 185 cm große Mann mit gepflegter Erscheinung war dunkelhaarig, trug stets einen dunklen Anzug und eine Brille. Er benutzte vermutlich einen dunklen VW Passat CC, an dem am Fahrzeugheck neben dem Kennzeichen mit einem bunt gestreiften Elefanten das Signet eines Herstellers für Bautenanstrichmittel angebracht war. Der Mann hat sie bislang nicht gemeldet.

Zur Erlangung von sachdienlichen Hinweisen, die zur Aufklärung der Tat oder zur Ermittlung und Ergreifung des Täters oder der Täter führen, wurde eine Belohnung von 2.000,- Euro (in Worten: zweitausend Euro) ausgesetzt. Die von der Staatsanwaltschaft Stuttgart ausgesetzte Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Amtsträger bestimmt zu deren Berufspflichten die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört. Über die Zuerkennung bzw. Verteilung der Belohnungen bei mehreren Hinweisgebern wird unter Ausschluss des Rechtsweges nach rechtskräftiger Erledigung der Strafsache entschieden.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Ludwigsburg
Telefon: 07141 18-9
E-Mail: ludwigsburg.pp@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

Quelle: news aktuell / dpa