Karlsruhe / Pforzheim / Calw (ots) - Die tägliche Auswertung der Kriminalitätslage durch die Organisationseinheit "Zentrale Integrierte Operative Auswertung (ZIA)" ergibt, dass eine bestimmte Anzahl tatverdächtiger Zuwanderer insbesondere bei Eigentumsdelikten, aber auch der Gewaltdelikten bis hin zu Raubstraftaten mehrfach straffällig werden; in Einzelfällen treten sie in kurzer Zeit (nur wenige Wochen nach der Einreise in das Bundesgebiet) mehrfach strafrechtlich in Erscheinung. Darüber hinaus ergeben die Auswertungen, dass insbesondere diese mehrfach erfassten Tatverdächtigen nur selten als Alleintäter agieren und häufig in wechselnder Besetzung Straftaten begehen. Eine Inhaftierung gelingt nur in wenigen Einzelfällen. Der Anteil an Zuwanderern an den insgesamt ermittelten Tatverdächtigen erfährt seit dem Jahr 2011 eine Steigerungsrate von mehr als 500 %. Straffällige Zuwanderer sind, wie andere Täter auch, dann als Mehrfachtäter zu berücksichtigen, wenn auf Grund der aufgewendeten kriminellen Energie, der fortgesetzten Begehung von Straftaten und der offensichtlichen Wirkungslosigkeit bisheriger Straf- und Resozialisierungsmaßnahmen ein dringender Handlungsbedarf anzunehmen ist . In Betracht kommen dabei insbesondere Personen, die in einem oder mehreren Deliktsfeldern innerhalb von sechs Monaten mindestens zehn Mal straffällig wurden und der Wohn- oder ständige Aufenthaltsort im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Karlsruhe liegt.
"So wie wir uns beispielweise verstärkt um jugendliche Intensivtäter und Gewalttäter im Sport kümmern, so müssen wir uns auch Mehrfachtätern unter den Asylbewerbern mit aller Konsequenz zuwenden", so der Polizeipräsident Günther Freisleben. "Insoweit machen wir da keinen Unterschied".
Bei der Kriminalpolizeidirektion wird deshalb eine gemeinsame Ermittlungsgruppe der Schutz- und Kriminalpolizei bei der für Eigentumsdelikte zuständigen Kriminalinspektion 2 eingerichtet, die sich auf diese straffällige Personengruppe konzentriert. Ziel ist insbesondere, alle Erkenntnisse zentral zu erfassen, die polizeilichen Ermittlungsverfahren dadurch zusammenzuführen und zu beschleunigen. Mit der Staatsanwaltschaft wird frühzeitig Kontakt aufgenommen und die weitere Vorgehensweise, insbesondere zur Prüfung von Haftfragen abgestimmt. In einem nächsten Schritt werden zur Prüfung und möglichen Einleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen gemeinsam mit der Koordinierungsstelle Zuwanderung beim Polizeipräsidium Karlsruhe frühzeitig die zuständigen Behörden unterrichtet. Eine erste Abstimmung erfolgte bereits in einer gemeinsamen Besprechung mit den Leitern der Staatsanwaltschaften Karlsruhe, Pforzheim und Tübingen sowie Vertretern der für ausländerrechtliche Angelegenheiten und Abschiebungen zuständigen Abteilung 8 des Regierungspräsidiums Karlsruhe.
Dieter Werner, Pressestelle
Polizeipräsidium Karlsruhe
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Quelle: news aktuell / dpa