Pirna (ots) - Am Freitagmorgen (26. Februar 2016) führte die unerlaubte Gleisüberschreitung eines 44-Jährigen Deutschen am Bahnhof Pirna zur Notbremsung eines durchfahrenden Güterzuges. Bei der anschließenden polizeilichen Kontrolle zeigte sich der 44-Jährige Verursacher gegenüber den kontrollierenden Beamten nicht gerade einsichtig und beleidigte diese durch mehrere herabwürdigende Äußerungen ihnen gegenüber.
Dadurch, dass der Lokführer des Güterzuges eine Gefahrenbremsung einleiten musste, besteht hier der Verdacht des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr. Der 44-Jährige muss sich zudem wegen Beleidigung in einem gegen ihn gerichteten Verfahren verantworten.
Die Bundespolizei informiert in diesem Zusammenhang, dass Gleisüberschreitungen kein Kavalierdelikt darstellen und weitreichende Folgen haben können. Das Betreten von Gleisanlagen ist nicht nur lebensgefährlich sondern auch verboten. Insbesondere Erwachsene sollten in diesem Zusammenhang ihrer Vorbildfunktion gegenüber von Kinder gerecht werden.
Eine unerlaubte Gleisüberschreitung - ohne eine konkrete Gefährdung eines Zuges - stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Muss ein Lokführer eine Notbremsung einleiten, hat dies strafrechtliche Konsequenzen, da dann ein gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr vorliegt. Bei einer Notbremsung besteht immer die Gefahr, dass dadurch Fahrgäste stürzen und sich verletzten. In diesem Fall muss sich der Verursacher auch noch wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten.
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Quelle: news aktuell / dpa