Görlitz (ots) - In der vergangenen Nacht führten Einsatzkräfte der Polizeidirektion Görlitz Maßnahmen zur Durchsetzung von Abschiebungen in Görlitz-Weinhübel durch. Hierbei handelt es sich regelmäßig um Unterstützungseinsätze für die fachlich zuständige Zentrale Ausländerbehörde in Chemnitz. Im Zuge dieser Maßnahmen wurde gewissermaßen "am Rande" eine Albanerin festgestellt, die im Weiteren an die Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf übergeben wurde. Ermittlungen ergaben, dass die 21-Jährige bereits vor über einem Jahr nach Italien einreiste. Seit dieser Einreise hielt sich die Frau, also auch nach Verstreichen der zulässigen Aufenthaltsdauer (drei Monate), ohne Aufenthaltstitel in Sizilien auf. Deshalb wurde sie nun angezeigt. Sie erhielt eine so genannte Grenzübertrittsbescheinigung, mit der sie Deutschland und die Schengener Staaten innerhalb der nächsten Woche zu verlassen hat.
Der chinesische Staatsangehörige wurde gestern Nacht als Passagier in einem Reisebus in der Nähe der Autobahn bei Kodersdorf festgestellt. Mit diesem Bus wollte der 44-Jährige zurück nach München fahren und hatte es dabei offensichtlich eilig. Später erklärte er, er müsse dort pünktlich zur Arbeit erscheinen. Für Verzögerung sorgte er letztlich selbst, denn er hätte im Grunde genommen nicht wieder nach Deutschland einreisen dürfen. Ihm war 2007 eine Duldung ausgestellt worden. Mit dieser Duldung hatte er sich nun nach Breslau begeben, um eine Freundin zu besuchen. Was er dabei nicht beachtete: die Duldung erlischt mit der Ausreise! Nach Rücksprache mit der zuständigen Ausländerbehörde durfte er nun dennoch weiter nach Bayern reisen. An der Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz ändert sich dagegen nichts.
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Quelle: news aktuell / dpa