2. Nachtrag zum Pressebericht vom 04.03.2016

2. Nachtrag zum Pressebericht vom 04.03.2016

414. Warnschussabgabe bei Polizeieinsatz - Obersendling Am Samstag, 05.03.2016 gegen 13.25 Uhr wurde der Polizeinotruf darüber verständigt, dass in München-Obersendling in der Geltinger Straße eine Frau mit einer Schusswaffe unterwegs ist und wahllos andere Personen damit bedroht. Die vor Ort eintreffenden Streifenwägen trafen die Frau dann auch dort an. Sie ging von der Geltinger Straße aus über die Baierbrunner Straße und dort Richtung U-Bahn-Abgang Baierbrunner Straße 21 (U-Bahnhof Obersendling)

Da sich in ihrer Hand tatsächlich dem äußeren Anschein nach eine Schusswaffe befand, wurde sie von einem Polizeibeamten mit gezogener Dienstwaffe aufgefordert, anzuhalten und die Waffe abzulegen. Die Frau reagierte jedoch nicht darauf, sondern setzte unbeirrt ihren Weg fort. Da sie unbeirrt weiter Richtung U-Bahn-Abgang weiterging, wurden nun nacheinander zwei Warnschüsse durch den Polizeibeamten abgegeben. Sie reagierte aber auch hier nicht und ging die Treppe zur U-Bahn hinab.

Die Polizeibeamten verfolgten sie nun weiter und konnten sie schließlich am Bahnsteig des U-Bahnhofes stellen und dort auch festnehmen. Verletzt wurde durch den Vorfall niemand.

Es stellte sich heraus, dass die Frau eine psychisch kranke 50-jährige Münchnerin ist. Bei der augenscheinlichen Schusswaffe handelte es sich um eine Softairwaffe (< 5 Joule), die einer echten Schusswaffe täuschend ähnlich sieht.

Die 50-Jährige wurde aufgrund ihrer psychischen Erkrankung in eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen. Die erforderlichen Ermittlungen wegen des polizeilichen Schusswaffengebrauchs wurden eingeleitet. Eine Gefährdung von Unbeteiligten bestand während der Schussabgabe nach dem bisherigen Ermittlungsstand nicht.

Quelle: Bayerische Polizei