Leer (ots) - Moormerland - Körperverletzung, Hausfriedensbruch; Freitag, 04.03.2016, 12.20 h und 12.45 h, Edisonstraße; Ein Mann (33) wollte trotz mehrfacher Aufforderung seiner ehemaligen Partnerin (31) deren Wohnung nicht verlassen. Im Rahmen des verbalen Streites ergriff er sie am Hals, zog sie durch die Wohnung und warf sie auf ihr Bett. Danach verließ der Mann die Wohnung. Die Frau wurde leicht am Hals verletzt.
>Leer - Körperverletzung -ZEUGEN gesucht!-; Samstag, 05.03.2016, 01.25 h, Osseweg; Ein Mann (19) verabredete sich mit einer ehemaligen Freundin auf dem Parkplatz eines Elektromarktes, um mit ihr zu reden. Als diese mit ihrem PKW erschien und neben dem PKW des Mannes anhielt, erschien plötzlich ein anderer Mann hinter den Fahrzeugen. Dieser ergriff das männliche Opfer durch das heruntergelassene PKW-Fenster am Hals und schlug ihm mit der Faust gegen die Schläfe. Anschließend setzte sich der Täter zu der Frau in deren Fahrzeug und beide fuhren davon. Das Opfer wurde leicht verletzt.
Leer - Einbruch in Wohnung -ZEUGEN gesucht!-; Freitag, 04.03.2016, 07.30 h bis 13.30 h, Am Burggraben; Unbekannter Täter drang nach Aufhebeln der Terrassentür in eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus ein und entwendete zwei Laptops. Schadenshöhe: ca. 1000 EUR
Leer - Jugendschutzkontrolle im Landkreis Leer; In der Nacht zu Sonnabend kontrollierten Mitarbeiter vom Jugendamt und Ordnungsamt der Kreisbehörde in Zusammenarbeit mit der Polizeiinspektion Leer/Emden Diskotheken und Kneipen im Kreisgebiet.
Im Mittelpunkt der Kontrolle standen die Abgabe alkoholischer Getränke an Minderjährige und der unerlaubte Aufenthalt von Minderjährigen bei öffentlichen Tanzveranstaltungen.
In einer Leeraner Diskothek wurden alkoholische Getränke durch das Thekenpersonal an drei minderjährige Personen abgegeben, ohne deren Alter zu prüfen.
Insgesamt wurden die Regelungen und Bestimmungen zum Jugendschutz im Landkreis Leer gut umgesetzt, so dass bei den Kontrollen nur wenig zu beanstanden blieb. Zu bemängeln ist das sogenannte "Vorglühen", das von den Jugendlichen bereits im Vorfeld eines Diskothekenbesuchs betrieben wird.
Während der Kontrollen wurden neun Minderjährige aufgegriffen, die einen deutlich erhöhten Promillewert hatten. Bei ihnen wurden Werte von 0,64 bzw. 1,96 Promille festgestellt.
Bei den erziehungsbeauftragten Personen wurden ebenfalls hohe Promillewerte (u.a. 1,74 Promille) ermittelt, die eine Aufsichtsfähigkeit in Frage stellen. In diesen Fällen wird gegen die erziehungsbeauftragten Personen ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren eingeleitet.
Positiv aufgefallen ist die engagierte Arbeit des eingesetzten Security-Dienstes einer Leeraner Diskothek. Hier wurden die Einlasskontrollen gewissenhaft durchgeführt und Gäste auch ggfls. abgewiesen.
Info Erziehungsbeauftragung
Ist die Aufsicht angetrunken, droht Bußgeld
Bei Jugendschutzkontrollen wird in erster Linie geprüft, ob Alters- und Zeitgrenzen eingehalten werden. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen sich nicht alleine in Gaststätten oder auf Tanzveranstaltungen aufhalten. Ein Aufenthalt bis 24 Uhr ist Jugendlichen ab 16 Jahren gestattet.
Aufgehoben werden die Grenzen, wenn eine erziehungsberechtigte Person dabei ist, die nicht nur ihrer Begleitfunktion, sondern auch ihrer Aufsichtspflicht nachkommt. Ganz wichtig: Die Aufsichtspflicht kann nur eine Person erfüllen, die sich selber nicht im angetrunkenen Zustand befindet. Zudem hat die erziehungsbeauftragte Person Sorge zu tragen, dass der von ihm betreute Jugendliche keinen hochprozentigen Alkohol trinkt. Erlaubt sind nur Bier, Sekt und Wein.
Der Landkreis hat in Zusammenarbeit mit der Polizei und mit Diskotheken eine Einverständniserklärung entwickelt, die im Internet auf den Seiten der Diskotheken heruntergeladen werden kann. Darin versichern die Aufsichtspersonen unter anderem, dass sie nicht unter Einfluss von Drogen oder Alkohol stehen. Verstöße dagegen werden mit empfindlichen Bußgeldern geahndet. Diese können sich in dreistelliger Höhe befinden.
Sogar mit Freiheitsstrafen bedroht sind Vorfälle, in denen Bekannte oder Freunde von Jugendlichen für den Einlass in die Disko sorgen, in dem sie Unterschriften der Erziehungsberechtigten fälschen. Dabei handelt es sich um Straftaten.
Verkehrsunfälle
Rhauderfehn - Verkehrsunfallflucht mit Sachschaden -ZEUGEN gesucht!-; Freitag, 04.03.2016, 12.05 h, Rajen; Unbekannter Täter beschädigte vermutlich beim Ein-/Ausparken mit seinem PKW einen vor einer Schlachterei abgeparkten schwarzen Opel Corsa. An diesem Fahrzeug entstanden Kratzer an der rechten Fahrzeugseite. Als verursachendes Fahrzeug könnte ein silberner Opel infrage kommen. Der Verursacher entfernte sich von der Unfallstelle, ohne sich um den entstandenen Schaden zu kümmern. Schadenshöhe: ca. 300 EUR
Rhauderfehn - Verkehrsunfallflucht mit Sachschaden -ZEUGEN gesucht!-; Freitag, 04.03.2016, 08.45 h bis 13.15 h, Rhauderwieke; Unbekannter Täter beschädigte vermutlich beim Ein-/Ausparken mit seinem PKW einen vor einem Ärztehaus abgeparkten blauen BMW. An diesem Fahrzeug entstanden vorne links Kratzer. Der Verursacher entfernte sich von der Unfallstelle, ohne sich um den entstandenen Schaden zu kümmern. Schadenshöhe: derzeit nicht bekannt
Ostrhauderfehn - Verkehrsunfallflucht mit Sachschaden -ZEUGEN gesucht!-; Freitag, 04.03.2016, 16.00 h bis 18.00 h, Malvenstraße; Unbekannter Täter fuhr rückwärts von einem Grundstück auf die Straße und stieß dort gegen einen ordnungsgemäß abgeparkten schwarzen BMW. An diesem Fahrzeug entstanden vorne links Deformierungen. Der Verursacher entfernte sich von der Unfallstelle, ohne sich um den entstandenen Schaden zu kümmern. Schadenshöhe: derzeit nicht bekannt
Hinweise bitte telefonisch an die zuständigen Dienststellen unter:
Polizei Leer 0491-976900
Polizei Emden 04921-8910
Polizeistation Westoverledingen 04955-935393
Polizeistation Moormerland 04954-89381110
Polizeistation Weener 04951-913110
Polizeistation Rhauderfehn 04952-9230
Polizeistation Uplengen 04956-1239
Polizeistation Hesel 04950-1214
Polizeistation Jemgum 04958-298
Brauer, PHK
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Leer/Emden
Thomas Brauer
Dienstschichtleiter
Telefon: 0491-97690 215
E-Mail: pressestelle@pi-ler.polizei.niedersachsen.de
http://www.pi-ler.polizei-nds.de
Quelle: news aktuell / dpa