Schwerin (ots) - Das Ministerium für Inneres und Sport und die Landeshauptstadt Schwerin hatten am 27.07.2015 eine Konsolidierungsvereinbarung unterzeichnet. Setzt die Landeshauptstadt die darin vereinbarten Ziele um, erhält sie Konsolidierungshilfen aus dem Kommunalen Haushaltskonsolidierungsfonds des Landes. Vereinbart war eine schrittweise Verringerung des städtischen Defizits bis zum Jahr 2020, um auf Dauer den jahresbezogenen Haushaltsausgleich zu erreichen.
Da dieses Ziel nicht von heute auf morgen erreicht werden kann, wurden für die Haushaltsjahre 2015 bis 2018 jeweils Teilziele festgelegt, wonach die Stadt durch die konsequente Umsetzung von Konsolidierungsmaßnahmen nur noch Fehlbeträge bis zu der in der Konsolidierungsvereinbarung jeweils festgelegten Höhe erwirtschaften darf. Im Gegenzug hat sich das Ministerium für Inneres und Sport M-V verpflichtet, diese Anstrengungen durch finanzielle Hilfen zu honorieren. Die Stadt erhält für die Erfüllung der Teilziele für die Haushaltsjahre 2015 bis 2018 insgesamt 20 Mio. EUR Konsolidierungshilfe.
Die Landeshauptstadt hat das Teilziel für 2015 erreicht und dies durch Vorlage der vorläufigen Finanzrechnung für das zurückliegende Jahr nachgewiesen. Grundsätzlich erfolgt die Abrechnung anhand des festgestellten Jahresabschlusses, es kann jedoch durch Vorlage der vorläufigen Finanzrechnung eine Abschlagszahlung in Höhe von 80% des Teilbetrages erfolgen. So können der Landeshauptstadt nun 3,2 Mio. EUR der vereinbarten 4 Mio. EUR ausgezahlt werden.
"Ich begrüße es sehr, dass die Stadt die Chance auf eine nachhaltige Konsolidierung ihres Haushalts nutzt und dies auch unter Beweis stellt", so Innenminister Lorenz Caffier. "Durch den eingeschlagenen Weg kann Schwerin in den nächsten Jahren seine jährlichen Fehlbeträge deutlich verringern und Gestaltungsspielräume zurück gewinnen."
Der Haushaltskonsolidierungsfonds in Höhe von 100 Mio. EUR unterstützt Kommunen mit überdurchschnittlich großen strukturellen Haushaltsproblemen. Die Mittel werden nach dem Prinzip "Hilfe zur Selbsthilfe" eingesetzt. Voraussetzung ist deshalb, dass die Empfänger selbst alle Anstrengungen zur Haushaltskonsolidierung unternehmen und eigene Einsparungen erbringen. In einer Konsolidierungsvereinbarung zwischen dem Innenministerium und der antragsstellenden Kommune werden jeweils konkrete abrechenbare Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung festgeschrieben.
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Quelle: news aktuell / dpa