Goslar (ots) - Goslar. Am Montagvormittag, 11.15 Uhr, fand vor dem Amtsgericht Goslar die Verhandlung gegen einen 37 jährigen Mann aus Quedlinburg statt, der sich im Juni des vergangenen Jahres einer Verkehrskontrolle unterziehen musste.
Damals hatten die eingesetzten Polizeibeamten festgestellt, dass er sowohl unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand und darüber hinaus nicht im Besitz eines Führerscheins war. </p>
Nach Beendigung der Verhandlung vor dem Amtsgericht Goslar, bei der man den Quedlinburger gerade zu einer dreimonatigen Haftstrafe verurteilt hatte, wurde er eine knappe Stunde später erneut fahrend angetroffen.
Bei der Kontrolle räumte er sogleich ein, wieder unter dem Einfluss von Betäubungsmittel zu stehen; natürlich war er auch nicht im Besitz eines Führerscheins.
Angetroffen wurde er übrigens von der Polizeibeamtin, die auch als Zeugin bei dem Gerichtstermin am Morgen, geladen gewesen ist.
Nun hat er erneut mit entsprechenden Verfahren zu rechnen.
Siemers, KOK
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Quelle: news aktuell / dpa