Reutlingen (ots) - Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Tübingen und des Polizeipräsidiums Reutlingen
Kirchentellinsfurt. Der 70-jährige Kirchentellinsfurter, gegen den die Staatsanwaltschaft Tübingen und das Kriminalkommissariat Tübingen wegen des Verdachts eines Tötungsdelikts ermitteln, ist am Donnerstagnachmittag dem Haftrichter beim Amtsgericht Tübingen vorgeführt worden. Ihm wird zur Last gelegt, seine Ehefrau im Zeitraum zwischen Dienstagnachmittag und Mittwochabend bei einem Streit getötet zu haben.
Der von der Staatsanwaltschaft beantragte Haftbefehl wurde erlassen und in Vollzug gesetzt. Der 70-Jährige wurde in das Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg eingeliefert.
Der Beschuldigte räumte lediglich ein, dass es eine heftige Auseinandersetzung zwischen den Eheleuten gegeben hätte, die schließlich in Handgreiflichkeiten ausartete und er hierbei seine Frau gewürgt habe. Als sie keine Lebenszeichen mehr von sich gab, will er sich ins Bad zurückgezogen und sich selbst Schnittverletzungen an den Handgelenken zugefügt haben. Nähere Aufschlüsse über die Todesursache erhoffen sich die Ermittler durch die Obduktion des Leichnams, die voraussichtlich am 11.03.2016 stattfinden wird. (jh)
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Quelle: news aktuell / dpa