Schwerin (ots) - Innenminister Lorenz Caffier, Bürgermeister Thomas Beyer und der 1. Stellvertreter des Bürgermeisters Michael Berkhahn hatten am 7. Januar 2016 eine Konsolidierungsvereinbarung nach dem Finanzausgleichsgesetz unterzeichnet. Darin verpflichtet sich die Hansestadt, alle Anstrengungen zu unternehmen, um für das Jahr 2020 einen jahresbezogen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Dieses Ziel soll in Teilschritten (Zeitraum von 2015 bis 2018 und Zeitraum von 2019 bis 20 20) erreicht werden. In einem weiteren Schritt sollen erwirtschaftete Überschüsse schnellstmöglich für den vollständigen Haushaltsausgleich eingesetzt werden. Erreicht die Stadt die jeweils festgeschriebenen Teilziele in der Vereinbarung für den Zeitraum von 2015 bis 2018, erhält sie eine Konsolidierungshilfe in Höhe von insgesamt bis zu 10,5 Mio. EUR.
Die Hansestadt hat das Teilziel für 2015 erreicht und dies durch Vorlage der vorläufigen Finanzrechnung für das zurückliegende Jahr nachgewiesen. Grundsätzlich erfolgt die Abrechnung anhand des festgestellten Jahresabschlusses, es kann jedoch durch Vorlage der vorläufigen Finanzrechnung eine Abschlagszahlung in Höhe von 80% des Teilbetrages erfolgen. So können der Stadt Wismar nun 2,48 Mio. EUR der vereinbarten 3,1 Mio. EUR ausgezahlt werden.
"Die Hansestadt Wismar ist auf dem richtigen Weg zur Haushaltskonsolidierung" lobte Innenminister Lorenz Caffier. Die vereinbarten Maßnahmen wurden erfolgreich umgesetzt. Folgt die Stadt diesem Kurs und verbessert kontinuierlich die Haushaltsergebnisse, wird das Land die Sparanstrengungen auch weiterhin durch Konsolidierungshilfen finanziell unterstützen. Mit der schrittweisen Verringerung des Haushaltsdefizits gewinnt die Stadt für die Zukunft wieder Gestaltungsspielräume zurück, das stärkt die kommunale Selbstverwaltung", ist sich Minister Caffier sicher.
Hintergrund:
Für ergänzende Hilfen zum Erreichen des dauerhaften Haushaltsausgleichs in kreisangehörigen Gemeinden, kreisfreien Städten und Landkreisen nach § 22 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg- Vorpommern (FAG M-V) stellt der Landesgesetzgeber jedes Jahr Mittel in Höhe von 15 Mio. EUR als sogenannten Vorwegabzug aus der Finanzausgleichsmasse zur Verfügung. Die Mittel werden nach dem Prinzip "Hilfe zur Selbsthilfe" gezahlt, denn die Empfänger müssen zunächst eigene Einsparanstrengungen unternehmen. In einer Konsolidierungsvereinbarung werden dann jährliche Teilziele vereinbart, bei deren Erreichen Teilsummen der Konsolidierungshilfe als nicht rückzahlbare Zuschüsse ausbezahlt werden.
Konsolidierungsvereinbarungen nach FAG M-V hat das Innenministerium mit den Landkreisen Ludwigslust-Parchim und Vorpommern-Rügen sowie mit den Hansestädten Stralsund und Wismar abgeschlossen.
Bei den ergänzenden Hilfen gemäß FAG M-V handelt es sich nicht um Finanzmittel aus dem Haushaltskonsolidierungsfonds, der mit 100 Mio. EUR ausgestattet ist.
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Quelle: news aktuell / dpa