Schwerin (ots) - Das Ministerium für Inneres und Sport hat über die genehmigungspflichtigen Teile der Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Schwerin entschieden. Die von der Stadtvertretung am 7.12.2015 beschlossene Haushaltssatzung für das Jahr 2016 kann somit nach Veröffentlichung in Kraft treten.
Auf Grund der am 24. Juli 2015 unterzeichneten Konsolidierungsvereinbarung zwischen dem Land und der Landeshauptstadt Schwerin konnte auf die Anordnung einer Ergebnisverbesserung verzichtet werden. Der Haushalt 2016 weist einen jahresbezogenen negativen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von 15,9 Mio. EUR aus und unterschreitet damit das vereinbarte Teilziel 2016 von -16,1 Mio. EUR geringfügig.
"Zur Erreichung der dauernden Leistungsfähigkeit sind weitere Sparbemühungen unerlässlich.", so der Innenminister Lorenz Caffier weiter. "Diesen Willen zu weiteren Sparbemühungen hat die Landeshauptstadt mit dem beschlossenen Haushalt 2016 und der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes zum Ausdruck gebracht.", ergänzte der Innenminister.
Mit Inkrafttreten der Haushaltssatzung ist die Zeit der vorläufigen Haushaltsführung beendet und damit der Weg freigemacht, um geplante Investitionen des Jahres 2016 in Angriff zu nehmen und zeitnah umzusetzen.
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Quelle: news aktuell / dpa