POL-LER: „Frag doch mal die Polizei! – Poldi ermittelt!“ (Teil 7): Müssen Polizeibeamte auch bezahlen, wenn sie zu schnell fahren?

15.03.2016 – 14:25

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Polizeiinspektion Leer/Emden (ots) - Hallo...

ich bin Poldi, das Blaulicht. Bei jedem Einsatz bin ich dabei und sitze oben auf dem Dach des Polizeiautos. Von hier aus kann ich alles gut sehen. Deshalb kenne ich mich auch gut mit der Polizeiarbeit aus. In der Serie "Polizei" gebe ich Antworten auf Fragen, die du dir sicherlich auch schon mal gestellt hast.

Heute: Müssen Polizeibeamte auch bezahlen, wenn sie zu schnell fahren?

Wenn der Polizeibeamte nicht im Dienst ist und er fährt privat zu schnell in eine "Radarfalle", muss er auch wie jeder andere Autofahrer ein Bußgeld zahlen. Liegt ein besonderer Grund vor, so darf die Polizei während, vor oder nach einem Einsatz im Dienst mit dem Streifenwagen schneller fahren als es erlaubt ist.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Leer/Emden
Annika Zempel
Telefon: 0491/97690-114
E-Mail: pressestelle@pi-ler.polizei.niedersachsen.de
http://www.pi-ler.polizei-nds.de

Quelle: news aktuell / dpa