Kiel (ots) - 43-jähriger war zur Strafvollstreckung ausgeschrieben.
Dienstagabend, 15.03.2016, führte die Bundespolizei am Skandinavienkai in Travemünde Kontrollen durch. Es wurden Personen und Fahrzeuge kontrolliert, die von einer Fähre aus Finnland kamen. Die Kontrolle der Identitätspapiere eines 43 Jahre alten Mannes ergab als Ergebnis einen Vollstreckungshaftbefehl. Die Bundespolizisten nahmen den Mann mit in die Dienststelle, forderten den Haftbefehl an und eröffneten diesen dem 43-jährigen. Er war im Jahre 2014 wegen des "Missbrauches von Wegstreckenzählern" zur Zahlung einer Geldstrafe von insgesamt fast 2000 Euro verurteilt worden, hatte seine Rechnung aber nicht beglichen. Deshalb war Ende 2015 ein Vollstreckungshaftbefehl erlassen worden. Nun wurde er von der Bundespolizei mit zwei Alternativen konfrontiert. Entweder die Summe vor Ort zu bezahlen oder ersatzweise 47 Tage "abzusitzen".
Der 43-jährige konnte oder wollte die Summe nicht aufbringen und wurde noch in der Nacht in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Anschließend veranlasste die Bundespolizei die Löschung der Ausschreibung.
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Quelle: news aktuell / dpa