Ulm (ots) - Der Junge fuhr gegen 16 Uhr auf einem unbefestigten Weg im Bereich der Krautgärten. Er war in Begleitung eines Erwachsenen. Das Kind bremste sein Rad auf der abschüssigen Strecke zu stark ab. Es stürzte nach vorn über den Lenker. Hierbei zog sich der Junge leichte Verletzungen zu. Rettungskräfte brachten den Jungen in ein Krankenhaus. Da der kleine Radfahrer einen Helm trug, konnten vermutlich schlimmere Verletzungen verhindert werden.
Eine gesetzliche Pflicht zum Tragen eines Fahrradhelms besteht in Deutschland nicht. Dennoch wäre ein Großteil aller Schädelverletzungen nach Fahrradunfällen durch das Tragen eines Schutzhelms vermeidbar gewesen. Besonders Kindern sollte der richtige Schutz im Straßenverkehr von Anfang an gezeigt werden. Info's hierzu finden Sie unter www.fahrradhelm-macht-schule.de und unter www.schuetze-dein-bestes.de.
++++479875
Sarah Schneiderhan, Tel. 0731/188-1111, E-Mail: ulm.pp.stab.oe@polizei.bwl.de
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Ulm
Telefon: 0731 188-0
E-Mail: ulm.pp@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
Quelle: news aktuell / dpa