BAB 31 / Leer (Ostfrl.) (ots) - Die Bundespolizei hat letzte Nacht bei einer Kontrolle auf der Bundesautobahn (BAB) 31 den Haftbefehl gegen einen 41-Jährigen vollstreckt. Die Staatsanwaltschaft in Stralsund suchte nach dem Mann.
Gegen 04:15 Uhr war der PKW des Mannes am Emstunnel von Bundespolizisten angehalten und im Rahmen der grenzpolizeilichen Überwachung kontrolliert worden. Der Mann war zuvor mit seinem Auto aus den Niederlanden nach Deutschland eingereist.
Die fahndungsmäßige Überprüfung der Personalien des 41-Jährigen ergab, dass gegen den Mann ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Stralsund vorlag. Der Mann war wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz zu einer Geldstrafe in Höhe von 210,- Euro verurteilt worden.
Weil er die Geldstrafe nicht bezahlt hatte und sich im weiteren Verlauf der somit fälligen Ersatzfreiheitsstrafe von 14 Tagen entzogen hatte, wurde er jetzt per Haftbefehl gesucht.
Da der 41-jährige Deutsche den geforderten Geldbetrag von 210,- Euro zusammen mit den angefallen Gebühren in Höhe von 78,50 Euro bezahlen konnte, ersparte er sich den Gefängnisaufenthalt.
Offenbar hatte der Mann die Haftpflichtversicherung für sein Auto immer noch nicht bezahlt, darum war das Fahrzeug bereits seit April 2015 zur Zwangsentstempelung ausgeschrieben.
Die Bundespolizisten untersagten dem 41-jährigen Fahrer die Weiterfahrt mit dem Auto und entstempelten die Kennzeichen des Fahrzeugs. Überdies wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.
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Quelle: news aktuell / dpa